Paragrafen
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Gesetzliche Regelungen

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Trotzdem sind bei seinem Abschluss gesetzliche Regelungen und Ordnungen einzuhalten. Dazu gehören die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und das Mutterschutzgesetz. Die Gesetze finden sie im Anhang als pdf-Dokumente.

Außerdem sind zu beachten:

  • die Ausbildungsordnung
  • tarifrechtliche und berufsgenossenschaftliche Regelungen
  • das Schulgesetz des Landes Brandenburg ( als PDF-Datei zum Downloaden)

Gesellen- und Abschlussprüfungen
Die Berufsausbildung endet nach 3- bzw. 3,5-jähriger Ausbildung mit der Gesellen- und Abschlussprüfung vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer Cottbus oder der Innungen. In einigen wenigen Fällen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen oder aber auch, zu verlängern. Sie finden hier die Regelungen der Handwerkskammer Cottbus zur Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen und zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit.