Förderung
N-Media-Images - Fotolia

Begabtenförderung nutzen

Wer kann sich für die Förderung bewerben?

  • wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und
  • die Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 (mind. 87 Punkte) oder besser bestanden hat oder
  • bei überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben die Plätze 1 – 3 belegt hat oder
  • eine besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann und
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen)
  • ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden nachweisen kann
  • Arbeitslose, welche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Nachweis Agentur für Arbeit)

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht!

Wo können Sie sich bewerben?
Ansprechpartner in allen Fragen der „Begabtenförderung“ ist die zuständige Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist bzw. war.

Wie wird gefördert?
Als Stipendiatin/Stipendiat können Sie innerhalb von drei Jahren Zuschüsse von derzeit insgesamt 8.100 Euro für förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu zählen fachbezogene berufliche Weiterbildungen und fachübergreifende Qualifizierungen wie etwa Intensivsprachkurse, EDV-Trainings oder Weiterbildungen im kommunikativen Bereich.

Hinweis: Bereits begonnene Weiterbildungen können unter besonderen Voraussetzungen bezuschusst werden!

Wer zahlt?
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. In seinem Auftrag führen die Kammern und zuständigen Stellen das Förderprogramm durch.

Dummy Frau

Cornelia Schütze

Mitarbeiter Lehrgangsorganisation

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-142

Telefax 0355 7835-315

schuetze--at--hwk-cottbus.de