Schlichtungsverfahren bei Verbraucherbeschwerden

Die Handwerkskammer Cottbus unterhält eine Schlichtungsstelle auf Grundlage von § 91 Abs. 1 Ziffer 11 der Handwerksordnung (HwO) zur außergerichtlichen, gütlichen und unbürokratischen Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbstständigen Handwerkern (Kammermitgliedern) und ihrer privaten Auftraggebern (Verbrauchern).

In einer Vielzahl von Anträgen konnten wir erfolgreich zwischen den Parteien vermitteln und ein für beide Seiten einvernehmliches Ergebnis erreichen. 

Bei Zustandekommen eines Schlichtungsverfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Bei Bagatellstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 75,00 € findet keine Schlichtung statt.

Bitte beachten Sie, dass der Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche nur dann gehemmt wird, wenn der Antrag vom Beschwerdegegner angenommen wurde und somit ein Schlichtungsverfahren formal zustande gekommen ist. 

Weitere Informationen zum freiwilligen Zustandekommen und Ablauf eines Schlichtungsverfahrens entnehmen Sie bitte der angefügten Schlichtungsordnung und dem Antrag.

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

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