Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland
Mit diesem Pakt verpflichten sich im Jahr 2004 die Partner aus Wirtschaft und Politik gemeinsam und verbindlich, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten. Dabei ist die Vermittlung in das duale Ausbildungssystem vorrangig. Auch Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben erhalten.
Das heißt im Einzelnen:
- Steigerung der Ausbildungsleistungen und
- Optimierung des Vermittlungsprozesses
Besonders erfolgreich ist das Instrument der Einstiegsqualifizierung, das mittlerweile in das Arbeitsförde-rungsrecht übernommen wurde. Betriebe, die Ausbildungsbewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven qualifizieren, werden durch Zuschüsse gefördert. Auch junge Migrantinnen und Migranten profitieren hiervon. Es wurden Übergangsquoten in betriebliche Ausbildung von rund 65 % erreicht
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