30.08.2010

Neue Datenschutz-Regelungen bei der Werbung


Seit dem 1. April 2010 sind sämtliche neue Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abschließend in Kraft und bringen weitreichende Änderungen mit sich.

Für die Praxis von großer Bedeutung sind u. a. die neuen Regelungen zum sogenannten Listenprivileg, das die Verwendung von personenbezogenen Daten z. B. für Werbezwecke an erleichterte Voraussetzungen knüpft.

Der ZDH hat die für die Handwerksbetriebe wichtigsten Punkte und Änderungen des neuen Rechtsrahmens für die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken in einem Informationsblatt "Recht Kompakt" zusammengefasst.

Ansprechpartner für den Datenschutz bei der Handwerkskammer Cottbus:

Michael Hahn
Telefon 0355 7835-138
Telefax 0355 7835-285
hahn@hwk-cottbus.de



Recht Kompakt: Datenschutz und Werbung [pdf/39 KB]



 

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