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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Handwerkskammer Cottbus zur 44. Vollversammlung am 28. November 2011 im Meistersaal der Handwerkskammer Cottbus.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, verehrte Mitglieder der Vollversammlung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zuallererst möchte ich Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl in die verschiedenen Ehrenämter aussprechen. Mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement tragen Sie in den nächsten fünf Jahren maßgeblich zur Gestaltung und Entwicklung des Handwerks in Südbrandenburg bei. Hierfür wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Bevor wir weiter nach vorne schauen, lassen Sie mich - auch wirklich kurz - die vergangene Wahlperiode Revue passieren.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte sich zum Ziel gesetzt, die Transparenz der Finanzwerte gegenüber der Vollversammlung zu erhöhen. Aus diesem Grund wurde der Vollversammlung 2007 eine Aufstellung der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit übermittelt. Ferner wurden in diesem Jahr die Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung des Finanzamtes besprochen.
Nach den Ereignissen bei der Handwerkskammer Magdeburg - dort trat die Vollversammlung im August 2007 wegen Problemen mit den Rücklagen zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen - nahm der Rechnungsprüfungsausschuss 2008 bewusst nochmals die Rücklagen der Kammer Cottbus in Augenschein. Anders als in Magdeburg wird die Vollversammlung bei uns jedoch jährlich mit der Jahresrechnung über die Rücklagenentwicklung informiert. Dennoch erfolgte im Jahr 2008 eine eigenständige Berichterstattung unseres Ausschusses zu den Rücklagen. Und im gleichen Jahr begleitete neben der Baukommission auch der Rechnungsprüfungsausschuss den Umbau des IBS - heute Kundenzentrum.
Unter dem Eindruck der Finanzkrise wurde in 2009 besonderes Augenmerk auf die Liquidität und die Geldanlagepolitik gelegt. Dabei konnten wir feststellen, dass die Handwerkskammer trotz dramatisch gesunkener Zinsen keine spekulativen Anlagen tätigte und die Einlagen zu 100 Prozent abgesichert waren.
Das Jahr 2010 wurde geprägt durch die Einführung zweier Betriebe gewerblicher Art, nämlich dem BgA Fortbildung sowie dem BgA Handwerkerball. Die Diskussion mit dem Finanzministerium über die Ausgestaltung im Fortbildungsbereich zog sich dabei bis 2011 hin und noch immer sind nicht alle Details der Buchführung mit der Finanzverwaltung abgestimmt. Der Ausschuss informierte sich umfassend über die steuerliche Problematik eines BgA und begleitete die schrittweise Umsetzung.
Zu den ständigen Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses gehört die Prüfung, ob
· der Haushaltsplan eingehalten worden ist, · die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch richtig belegt und begründet sind, · die Haushaltsmittel zweckentsprechend und wirtschaftlich verwandt worden sind und · alle für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und die Grundsätze der Haushalts- und Kassenordnung eingehalten wurden.
Es freut mich, Ihnen gegenüber feststellen zu können, dass in den vergangenen fünf Jahren keine negativen Feststellungen unsererseits zu machen waren. Die mindestens einmal jährlich stattfindenden unangemeldeten Kassenprüfungen zeigten gleichfalls keine Verstöße gegen die Haushalts- und Kassenordnung.
Die durchweg positiven Prüfvermerke der Wirtschaftsprüfgesellschaft KMPG und unsere Empfehlung führten in den vergangenen Vollversammlungen stets zu einer Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Sehr geehrte Vollversammlungsmitglieder,
durch seine sach- und fachgerechte Arbeit ist es dem vorhergehenden Vorstand der Handwerkskammer Cottbus gelungen, die Aufgaben der Kammer für die Zukunft zu sichern. Die Handwerkskammer ist wirtschaftlich gut aufgestellt und stellt ihren Kunden ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Das Reinvermögen betrug zum Jahresabschluss 2010 mehr als 30 Millionen EUR und die Kammer ist schuldenfrei.
Gestatten Sie mir nun eine Empfehlung für die Beschlussfassung der neuen Vollversammlung auszusprechen.
Ihnen liegen heute die Beschlüsse
· Nr. 03/2011 „Beitragsordnung der Handwerkskammer Cottbus“, · Nr. 04/2011 „Anlage zur Beitragsordnung der Handwerkskammer Cottbus“, · Nr. 05/2011 „Haushalts- und Stellenplan der Handwerkskammer Cottbus für das Jahr 2012“
und die Informationsvorlage „Mittelfristige Finanzplanung der Handwerkskammer Cottbus für die Jahre 2012 - 2016“ vor.
In seiner letzten Sitzung am 09. November hat sich der alte Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich mit diesen Dokumenten beschäftigt.
Der Präsident hat es eingangs bereits erwähnt. Die Änderung der Beitragsordnung dient allein der Klarstellung, dass mit Ablauf des Monats, in welchem
· die Löschung aus der Handwerksrolle beziehungsweise dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes erfolgte oder · die Mitgliedschaft nach § 90 Abs. 3 und 4 endete,
die Beitragspflicht endet.
Im Laufe des Jahres 2010 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss Gedanken über eine Änderung der Anlage zur Beitragsordnung gemacht. Von daher haben wir es begrüßt, als der alte Vorstand die Bildung einer Beitragskommission beauftragte. Diese setzte sich aus Mitgliedern des Vorstandes, des Rechnungsprüfungsausschusses und weiteren Kammermitgliedern zusammen.
Es wurden mehrere Berechnungsmodelle besprochen und das Ergebnis der Diskussion fand seinen Ausdruck in dem Beschluss „Anlage zur Beitragsordnung der Handwerkskammer Cottbus“.
Aus Sicht des alten Rechnungsprüfungsausschusses dient diese Änderung der Sicherung der Finanzierung des umfangreichen Dienstleistungsangebotes der Handwerkskammer Cottbus.
Die Kammer ist stets bemüht, dem steigenden Kostendruck durch Einsparungen entgegenzuwirken. Dies wird aus den Jahresrechnungen der Handwerkskammer Cottbus auch deutlich. Dennoch sind die Rücklagen - ohne Berücksichtigung der Altersteilzeitrücklage - rückläufig. Es ist jedoch zu beachten, dass mit Teilen der entnommenen Rücklagen Vermögenswerte wie beispielsweise das Kundenzentrum geschaffen oder Eigenanteile für Ergänzungsausstattungen finanziert wurden.
Der alte Rechnungsprüfungsausschuss hat unter Beachtung der zu erwartenden Haushaltssituationen die Planung geprüft. Die Begründungen der Abweichungen wurden durch die Mitglieder des Ausschusses analysiert.
Die Aufnahme von Krediten wird nicht notwendig, da die vorausberechneten Ausgaben durch die geplanten Einnahmen gedeckt sind. Der Haushalt ist gegenüber dem Volumen des Vorjahres um rund ein Prozent gesunken.
Auf Grund der zum Planungszeitpunkt bekannten Förderprogramme geht die Handwerkskammer im nächsten Jahr von 397 TEUR weniger Fördermitteln aus. Hauptursache dafür ist das Auslaufen des Kooperativen Modells. Bei diesem Förderprogramm erlernten Schüler ohne einen betrieblichen Ausbildungsplatz einen handwerklichen Beruf. Auf Grund der jetzigen Lehrlingssituation wurde das Programm eingestellt.
Der Rückgang bei den Einnahmen aus Krediten und Rücklagen resultiert aus dem jährlich anzupassenden Investitionsplan. So wurden beispielsweise die Sanierung der Heizungsanlage und die Raumklimatisierung im BTZ Gallinchen in das Jahr 2012 verschoben.
Ausgabeseitig verzeichnen - außer die Sächlichen Verwaltungsausgaben - alle Titelkontengruppen Einsparungen. Da annähernd sämtliche geplanten Mehrausgaben erläutert sind, möchte ich diese nicht nochmals wiedergeben.
Die dem Haushalts- und Stellenplan 2012 beigefügte Finanzierungsübersicht zeigt - auf Grund einer höheren Rücklagenentnahme als Rücklagenbildung - einen negativen Finanzierungssaldo von rund 512 TEUR auf. Positiv erwähnen sollte man an dieser Stelle, dass nach langer Zeit wieder eine Zuführung zu der Inventar- und Ausstattungsrücklage vorgesehen ist. Dies war zuletzt 2009 der Fall.
Der alte Rechnungsprüfungsausschuss ist zu der Feststellung gekommen, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2012 auf der Grundlage der Haushalts- und Kassenordnung der Handwerkskammer Cottbus erarbeitet wurde und dass die wirtschaftlichen Bedingungen sowie die Einsparungs- und Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigt sind.
Grundlage der Ihnen vorliegenden mittelfristigen Finanzplanung ist der Haushaltsplan für das Jahr 2012. Der alte Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Einwände gegen die dargestellten Zahlen. Es wird jedoch empfohlen, dass jährlich zur Planung eine Überarbeitung unter Berücksichtigung aktueller Bedingungen und zeitnaher finanzieller Ergebnisse notwendig ist.
Auf der Grundlage unserer eigenen Prüfungen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus vor,
die Beschlüsse
· Nr. 03/2011 „Beitragsordnung der Handwerkskammer Cottbus“, · Nr. 04/2011 „Anlage zur Beitragsordnung der Handwerkskammer Cottbus“, · Nr. 05/2011 „Haushalts- und Stellenplan der Handwerkskammer Cottbus für das Jahr 2012“ sowie · die Informationsvorlage „Mittelfristige Finanzplanung der Handwerkskammer Cottbus für die Jahre 2012 - 2016“
anzunehmen und durch Vollversammlungsbeschluss zu bestätigen.
Abschließend möchte ich mich recht herzlich bei den Mitgliedern und Stellvertretern des alten Rechnungsprüfungsausschusses für die konstruktive, zuverlässige und regelmäßige Mitarbeit bedanken.
Für die weitere erfolgreiche Entwicklung der Handwerkskammer Cottbus wünsche ich der neuen Vollversammlung, dem neuen Vorstand und den neuen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses viel Erfolg und alles Gute.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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