herausgegeben von der Handwerkskammer Cottbus

 

ZDH-Präsidium - Empfehlung
"Strukturfragen der Handwerksorganisation"

Das Präsidium des ZDH hat, gestützt auf die Beratungen der Präsidialen Arbeitsgruppe "Strukturfragen der Handwerksorganisationen" sowie die Diskussionen in den Regional- und Regionalfachkonferenzen, folgende Empfehlung verabschiedet:

Handlungsbedarf

Wer wie das Handwerk gegenüber der Politik eine Reduzierung der Belastungen von Betrieben und Bürokratieabbau fordert, muss im eigenen Bereich eine effiziente Aufgabenwahrnehmung vorleben. Erforderliche Verbesserungen der Organisationsstrukturen müssen zunächst ihren Ursprung in der Organisation selbst haben und von ihr getragen werden; sie müssen alle Organisationsebenen einschließen.

Anläufe zur Änderung des bestehenden Rechtsrahmens, auf dem die Handwerksorganisation fußt, haben durch angekündigte Vorbereitungen gesetzgeberischer Maßnahmen, die Einschaltung der Ministerialbürokratie und die Anrufung der Gerichte, erheblich zugenommen. Ein Verharren im Status quo wird dazu führen, dass maßgebliche Einflussmöglichkeiten auf sich abzeichnende Änderungsprozesse verschenkt werden, was im Extremfall die Existenz der Handwerksorganisation insgesamt in Frage stellen kann.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage und politischen Rahmenbedingungen für Handwerksbetriebe sowie Handwerksorganisationen - insbesondere sinkenden Umsatz-, Beschäftigten- und Ausbildungszahlen sowie einem sinkenden Organisationsgrad - sind vor allem letztere gefordert, Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Angebotsverbesserung der Organisationsstrukturen zu ergreifen. Dabei muss auch die absehbare wirtschaftliche Entwicklung im Handwerksbereich mit der Entwicklung tragfähiger Organisationsstrukturen verknüpft werden.

Die finanzielle Situation der Handwerksorganisationen hat sich erheblich verschlechtert. Nur wenn die finanzielle Stabilität und Liquidität der Organisationsstruktur auch langfristig gesichert sind, kann die Handwerksorganisation ihren Aufgabenkreis optimal ausfüllen.
Nur dann kann sie dem Rechtfertigungsdruck ihrer Basis, den Handwerksbetrieben, gerecht werden.

Die berufsständische Selbstverwaltung muss ihren Wert nicht nur nach außen, sondern auch nach innen immer wieder unter Beweis stellen. Der teilweise deutlich gesunkene Organisationsgrad zeigt, dass die Zugehörigkeit zu den Organisationsstrukturen des Handwerks gerade von den jüngeren Handwerksunternehmern nicht mehr als selbstverständlich angesehen wird. Diese Entwicklungstrends zeigen, dass auch mit Blick auf die Akzeptanz nach innen konkreter Handlungsbedarf besteht.

Zielbeschreibung

Ziel des Reformprozesses im Handwerk ist die Erarbeitung konkreter Vorschläge und Maßnahmen für eine leistungsstarke, zukunftsfähige und selbständige Handwerksorganisation als gelebte Selbstverwaltung.

Im Vordergrund stehen dabei:

  • Erhöhung der Transparenz,
  • Straffung der Organisation,
  • Verbesserung des Leistungsangebots,
  • Kosteneinsparungen auf Organisationsseite,
  • Mehrwert für die Betriebe und damit insgesamt eine Stärkung der Gesamtorganisation im Handwerk, vor allem aber der Verbandssäule, über die Gewinnung neuer Mitglieder.

Neben der rein organisationsinternen Notwendigkeit einer Angebotsoptimierung und Straffung der Organisationseinheiten zugunsten der Betriebe, sind auch die Außenwirkungen, d.h. die Signale an Politik und Öffentlichkeit, in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Ziel aller strukturverbessernden organisationspolitischen Überlegungen war in der Vergangenheit stets, einen Ansatz der Selbstregulierung und Selbstverpflichtung zu finden und zu beschreiten.

Deshalb ist auch der aktuelle Reformprozess getragen vom Gedanken der Selbstverantwortung und der Einbindung der Handwerksbasis. Ausgehend von diesen Leitmotiven ist der notwendige Reformprozess zu initiieren, zu steuern und erfolgreich umzusetzen. Dies muss zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gesamtsituation führen. Geschuldet ist dies in erster Linie auch den Betrieben, die eine schlagkräftige und effiziente Organisation erwarten.

Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen sollen deshalb die Grundsätze der Selbstbindung sowie der verstärkten Kooperation stehen. Kooperation bündelt die zur Verfügung stehenden Mittel, verbessert das Leistungsangebot und führt bei Nutzung von Synergien zu Kosteneinsparungen. Ausgehend hiervon soll durch die Handwerksorganisationen in den Bundesländern der Strukturprozess zentral gesteuert und dezentral organisiert werden.

Eckwerte

Dem Reformprozess sind die folgenden unverzichtbaren Eckwerte vorgegeben:

  1. Das Handwerk ist ein eigenständiger Wirtschaftsbereich. Diese Eigenständigkeit wird organisationspolitisch umgesetzt in einem gegliederten Kammersystem mit eigenständigen Kammern für das Handwerk.
  2. Die Handwerksorganisation insgesamt - "Kammer- und Verbandssäule" - braucht die Pflichtmitgliedschaft in den Handwerkskammern. Nur die Pflichtmitgliedschaft in den gewerkeübergreifenden Handwerkskammern bindet das Handwerk als eigenständigen Wirtschaftsbereich zusammen.
  3. Die fachliche Betreuung der Handwerksbetriebe fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Zentralfachverbände. Fachübergreifende Handwerksorganisationen können die fachliche Betreuung nur in ausdrücklicher Abstimmung mit den Fachverbänden übernehmen.
  4. Eine klare Abgrenzung des Aufgabenkataloges zwischen Handwerkskammern und Zentralfachverbänden des Handwerks sollte insgesamt zu einer Stärkung der Organisationen, vor allem der Fachverbandssäulen und der Innungen, beitragen.

Regionale Verantwortung

Die jeweiligen Handwerksorganisationen aller Ebenen in den Regionen werden deshalb aufgefordert:

  • detaillierte Einzelkonzepte, die sich am Grundgedanken einer verstärkten Kooperation orientieren, auszuarbeiten,
  • den Auf- und Ausbau besonderer Kooperationsformen zu strukturieren und umzusetzen,
  • Kriterien für die Leistungsfähigkeit der einzelnen Organisationseinheiten in der Region zu bestimmen,
  • eine klare Aufgabenzuweisung bei Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes einzuhalten und im Falle der Erbringung erforderlicher Leistungen durch andere als die primär zuständigen Organisationseinheiten einen hinreichenden Finanzausgleich vorzusehen,
  • Umsetzungsschritte vorzugeben sowie
  • die vereinbarten Maßnahmen durchzusetzen und gegebenenfalls Sanktionen einzuleiten.

Kerngedanke und Ausgangspunkt der regionalen Einzelkonzepte ist dabei die Beachtung der Interessenlage der Betriebe im Handwerk.

Die Betriebe verlangen von ihrer Organisation ein umfassendes Betreuungsangebot und eine nachhaltige Interessenvertretung. Es ist Aufgabe der Organisationen sich so zu strukturieren, dass der nachfragende Betrieb die bestmögliche Betreuung erhält und dass die von ihm dabei zu tragenden Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden.

Eine umfassende Kooperation der Organisationseinheiten des Handwerks in der Region trägt diesem Gedanken Rechnung, verringert die Belastungen Einzelner, erhöht die jeweilige Sachkompetenz und entspricht so den Bedürfnissen der Betriebe.

Die regionalen Einzelkonzepte müssen deshalb konkrete Vorgaben machen zu einer

  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit und einer
  • klaren Aufgabenzuweisung.


Verbesserung der Leistungsfähigkeit

Es sind Kriterien der Leistungsfähigkeit für die jeweiligen Organisationseinheiten in der Region auszuarbeiten. Dies beinhaltet insbesondere

  • die Aufstellung notwendigerweise zu erbringender und erbrachter Leistungen,
  • den dafür benötigten Personal- und Sachmittelaufwand sowie
  • das realistische bzw. benötigte Beitrags- und Gebührenaufkommen.

Bei der Ausarbeitung des Leistungskatalogs ist insbesondere den Vorgaben der Handwerksordnung und der dort festgelegten jeweiligen Aufgaben Rechnung zu tragen. Ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen sind die mit der Leistungsbringung verbundenen Kosten- sowie die möglichen Einnahmestrukturen zu erfassen.

Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben muss Kernbestandteil des Leistungsangebots sein. Zusätzliche Leistungsangebote sollen nicht zum originären Aufgabenkreis anderer Organisationen zählen und von diesen bereits wahrgenommen werden.

Die Leistungsbeschreibung soll sich für den Bereich der freiwilligen Verbandsschiene (Innungen, Innungsverbände) insbesondere an dem im Jahr 2002 von der damaligen präsidialen Arbeitsgruppe "Organisationsreform im Handwerk" erarbeiteten Leistungskatalog "Innungsmitgliedschaft erschließt vielfältiges Leistungsangebot" und der darin detaillierten Aufschlüsselung in Pflicht-, Kann- und Sollaufgaben, orientieren.

Für die Handwerkskammern sollen ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen folgende Grundsätze gelten:

  • effiziente und kostengünstige Durchführung von Staatsaufgaben in Selbst-verantwortung;
  • Förderung der Interessen des Handwerks, im Verbund auch auf Länder- und Bundesebene;
  • Förderung der Handwerkswirtschaft durch Erbringung von maßgeschneiderten und zielgruppengerechten Leistungen für Mitgliedsunternehmen und Beratung von Politik, Verwaltung und Gerichten.

Bei den Kreishandwerkerschaften soll ebenfalls die gesetzliche Aufgabenbeschreibung im Mittelpunkt der Analyse stehen.

Ausgehend von der Notwendigkeit einer wirtschaftlichen, finanziellen und angebotsorientierten Leistungsfähigkeit sind jedoch bestimmte Vorgaben als Richtwerte einzuhalten:

  • Für alle Organisationseinheiten gilt das Gebot eines ausgeglichenen Haushalts.
  • Handwerkskammern sollen in der Regel über eine Mindestgröße von 10000 Mitgliedsbetrieben verfügen.
  • Kreishandwerkerschaften sollen in ländlich strukturierten Regionen über die zugehörigen Innungen mindestens 1000 Innungsbetriebe, in städtisch geprägten Ballungsräumen mindestens 2000 Innungsbetriebe zuzurechnen sein.
  • Innungen sollen über eine Mindestgröße von 50 Mitgliedsbetrieben verfügen.
  • Der Grundsatz "1 Landesinnungsverband pro Gewerk und Bundesland" soll in den Regionen einheitlich durchgesetzt werden.

Diese Richtwerte sind bei der Aufstellung der regionalen Einzelkonzepte zugrunde zu legen. Ein Abweichen von diesen Richtwerten ist nur in Einzelfällen möglich, es bedarf hierzu einer gesonderten Begründung.

Eine leistungsfähige Organisation wird sich am Zusammenspiel sämtlicher Kriterien orientieren müssen, wobei die starre Festlegung von Größenkriterien anhand der Mitglieder- oder Betriebszahlen dabei nicht ausreicht.

Diese Kriterienkataloge müssen insbesondere auch Aussagen zu Finanzströmen zwischen den Organisationseinheiten enthalten. Es ist auf eine verstärkte Transparenz der Zahlungsströme zu drängen, um nicht gerechtfertigte Quersubventionen, die in erster Linie zu Lasten der Beitragszahler gehen, abzubauen bzw. zu vermeiden.

Im Innenverhältnis aller an der Leistungserbringung beteiligten Organisationen sind die Zahlungsströme nach dem Leistungsprinzip auszugestalten. Leistungen, die für andere Organisationseinheiten erbracht werden, sind finanziell auszugleichen. Im besonderen Verhältnis der Innungen und Kreishandwerkerschaften ist als Richtwert eine Relation von 30% zu 70% bei Korporativ- zu Geschäftsführungsbeitrag zu verwirklichen. Eine Abweichung von diesem Richtwert ist nur in Einzelfällen möglich, die einer gesonderten Begründung bedürfen.

Aufgabenzuweisung

Auf der Grundlage von § 91 Abs. 1 Nr. 7 HwO wird folgende Aufgabenzuweisung vorgeschlagen:

  • "Die Handwerkskammern fördern die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit des Handwerks in Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden, schaffen oder unterstützen die erforderlichen Einrichtungen hierfür und unterhalten zu diesem Zweck eine Gewerbeförderungsstelle. Die Handwerkskammern sichern eine betriebsindividuelle Grundberatung und -betreuung des Handwerks.
  • Die Wahrnehmung fach- und gewerkspezifischer Belange sowie die fachspezifische Betreuung des Handwerks ist grundsätzlich Aufgabe der Innungen und Innungsverbände."

Darunter ist vor allem auch die grundsätzliche Zuständigkeit der Innungen und Innungsverbände für die Beratung und Betreuung in arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Fragen zu verstehen.

Diese Aufgabenzuweisung muss in der Region gelebt und im Rahmen der Gesamtorganisation des Handwerks ausgestaltet werden. Die Betriebe erhalten dadurch kompetente Ansprechpartner. Gleichzeitig ist eine klare Aufgabenzuweisung Ausgangsvoraussetzung und Bedingung für bessere Kooperationsmöglichkeiten der Organisationseinheiten untereinander.

Dies bietet vor allem Anknüpfungspunkte, um nichtorganisierte Betriebe an die Verbandsschiene heranzuführen. Im Rahmen der Überlegungen vor Ort ist dann auch der Frage nach einer Öffnung der Innungen für neue, bisher nicht erfasste, Mitgliederkreise nachzugehen.

Verfahren

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, empfiehlt es sich, im Wege der Selbstbindung und Selbstverpflichtung die notwendigen Veränderungen herbeizuführen. Dies kann nur erfolgreich sein, wenn

  • konkrete Vorgaben erfolgen,
  • deren Umsetzung einem kontinuierlichen Monitoring unterworfen wird und
  • Umsetzungsmaßnahmen mit einem Sanktionsmechanismus versehen sind, die
  • innerhalb eines verbindlichen Zeitrahmens durchzusetzen sind.

Dieser verbindliche Zeitrahmen sieht folgendes vor:

  • Einrichtung der entsprechenden regionalen Plattformen und Ausarbeitung der jeweiligen Kriterienkataloge bis zur Frühjahrsvollversammlung des ZDH 2006;
  • Unverzügliche Umsetzung der regionalen Einzelkonzepte im Anschluss sowie Vorlage der Umsetzungsberichte zu den Vollversammlungen im Herbst 2006;
  • danach jährliche Umsetzungsberichte der Regionen zu den Herbstvollversammlungen.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Bildung und Ausbau besonderer Kooperationsformen: In einem gestuften Verfahren sind deshalb ausgehend von den Kriterien der Leistungsfähigkeit durch die Handwerksorganisationen in der Region besondere Kooperationsmodelle zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sind bestehende regionale Kooperationsformen sowohl zwischen Organisationseinheiten derselben Säule als auch zwischen Einheiten unterschiedlicher Säulen zu berücksichtigen.
  • Bündelung der Leistungen: Dem Handwerksunternehmer als Kunden steht ein umfassender Service zur Verfügung, der über einen Ansprechpartner angeboten wird und so das ganze Spektrum an Leistungen der gesamten Handwerksorganisation abdeckt. Der vereinfachte Zugriff auf das Gesamtleistungspaket muss möglich sein, zumindest durch eine unverzügliche Weitervermittlung zur in der jeweiligen Sachfrage zuständigen Organisationseinheit. Dies kann virtuell vernetzt vermittelt werden, aber auch eine Leistungserbringung direkt im Auftrag für andere Organisationseinheiten oder über gemeinsame Geschäftsstellen muss bei gegenseitigem Finanzausgleich für gegenseitig erbrachte Leistungen möglich sein.
  • Gemeinsame Geschäftsstellen: Es lassen sich Synergieeffekte erzielen, da Einsparungen bei Personal und Sachmitteln ohne Verlust an Leistungskraft im Beratungs- und Serviceangebot gegenüber Betrieben erbracht werden können. Zugleich kann im Einzelfall wirkungsvoll für eine Innungsmitgliedschaft geworben werden. Hierdurch lässt sich für den einzelnen Unternehmer der Mehrwert einer Mitgliedschaft in der Handwerksorganisation erfahren.
  • Bildung von Arbeitsschwerpunkten bei Organisationseinheiten sowie Einrichtung eines abgestimmten Fort- und Weiterbildungsmanagements.
  • Stärkere Nutzung von Landes- und Bundesinnungen: Von dieser Möglichkeit sollte verstärkt Gebrauch gemacht werden im Falle von Gewerken mit geringen Betriebszahlen, um eine fachlich kompetente Geschäftsführung zu gewährleisten.

Das Regionalprinzip und der Körperschaftsstatus bei Innungen und Kreishandwerkerschaften sowie die Pflichtmitgliedschaft der Innungen bei Kreishandwerkerschaften entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden nicht in Frage gestellt.

Die derzeitige Rechtslage soll auch deshalb beibehalten werden, um einerseits die Betreuung der in einer politischen Gebietskörperschaft ansässigen Innungen durch die Kreishandwerkerschaften sicherzustellen. Kreishandwerkerschaften haben die Aufgabe, die Gesamtvertretung des selbständigen Handwerks ihres Bezirks gegenüber der Verwaltung, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit wahrzunehmen. Diese regionale Vertretungskomponente im Handwerk soll gewährleistet bleiben. Zudem sind gerade die Betreuung in fachlich-wirtschaftlichen Fragen und die Schaffung verbindender Elemente zwischen den Handwerkern einer Branche nur durch Innungen oder ihnen gleichstehende Gliederungen mit unmittelbarer Mitgliedschaft der Handwerker zu bewältigen.

Durchsetzung und Sanktionsmechanismen

Zur notwendigen Durchsetzung ist sowohl das bestehende aufsichtsrechtliche Instrumentarium zu nutzen als auch die Errichtung verbindlicher Schiedsstellen vorzusehen.

In diesem Zusammenhang werden die Regionen aufgefordert, geeignete Schiedsstellen einzurichten, die auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten hinwirken.

  • Schiedsstellen sind in den Regionen im Konsens durch die Handwerksorganisationen aller Ebenen einzusetzen und gegebenenfalls mit einem förmlichen Verfahren auszugestalten. Die jeweiligen Handwerksorganisationen verpflichten sich, die Beschlüsse der zuständigen Schiedsstelle anzuwenden und umzusetzen.
  • Der ZDH wird zu diesem Zweck im Rahmen der Planungsgruppe "Organisation und Recht" eine Arbeitsgruppe einrichten, in der gemeinsam mit Vertretern der Handwerksorganisationen aus den Regionen eine Musterschiedsordnung erarbeitet werden soll.

Die jeweiligen Schiedsstellen

  • werden auf Antrag tätig,
  • die Schiedssprüche haben verbindlichen Charakter zwischen den Parteien,
  • ihre Besetzung erfolgt im Einvernehmen der in der Region vertretenen Handwerksorganisationen,
  • der Spruchkörper soll in der Regel mit fünf Organisationsvertretern aus der Region besetzt werden. Der Vorsitzende der Schiedsstelle soll eine geeignete Person mit der Befähigung zum Richteramt aus den beteiligten Handwerksorganisationen sein, die Beisitzer (Ehrenamtsträger einer Handwerksorganisation) sind im Einvernehmen der Organisationssäulen zu benennen.

Sofern in der Handwerksordnung Maßnahmen der Rechtsaufsicht bezüglich der Organisationsstrukturen, insbesondere für die Handwerkskammern, vorgesehen sind, verpflichten sich die Beteiligten bei Vorliegen der erforderlichen Tatbestandsmerkmale diese auszuüben.

Der gesamte Reformprozess wird kontinuierlich in der ZDH-Planungsgruppe "Organisation und Recht" verfolgt und evaluiert. Rechtzeitig zur Herbstvollversammlung des ZDH 2006 legt die Planungsgruppe die Umsetzungsberichte der Regionen vor.

Vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen mit Selbstverpflichtungsmodellen zur Strukturreform soll ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen werden, bei einem Scheitern der regionalen Einzelkonzepte aufgrund von Uneinigkeiten bei der Aufgabenwahrnehmung den Gesetzgeber insbesondere mit der Frage einer klaren Aufgabenzuteilung zwischen Kammer- und Verbandsseite zu befassen.

Gleiches gilt, wenn sich im Laufe des Reformprozesses herausstellen sollte, dass zur Umsetzung der regionalen Einzelkonzepte die Unterstützung des Gesetzgebers erforderlich ist. Die Befassung des Gesetzgebers soll sich dann im Sinne einer klaren Aufgabenzuweisung an der von der präsidialen Arbeitsgruppe gefundenen Formulierung orientieren.

Ein solches Vorgehen soll dann insbesondere Klarstellungen für den Bereich der arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Betreuung und Beratung der Betriebe umfassen und die grundsätzliche Zuständigkeit der Innungen und Innungsverbände hierfür festschreiben.

Die Handwerksorganisationen sind aufgerufen, die beschriebenen Vorgaben und Verfahrensschritte anzuwenden und ihre Umsetzung unverzüglich einzuleiten. Reformwille und Reformbewusstsein der Handwerksorganisationen werden für den Erfolg des Gesamtprozesses ausschlaggebend sein. Ein Scheitern der sanktionsbewehrten Selbstverpflichtungen wird nur zur geringen Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Gesetzgeber in diesen Fragen führen.

Soweit die Empfehlung des ZDH-Präsidiums.


Dieses Papier wurde auf den Regionalkonferenzen in der Woche vom 19.09. bis 23.09. auf drei Veranstaltungen in Düsseldorf, München und Berlin intensiv diskutiert. Dabei gab es viele Anregungen zur Konkretisierung und Verbesserung der Aussagefähigkeit des Papieres. Insbesondere die Richtwerte für die Größe der Organisationen wurde als alleiniges Kriterium der Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Über den weiteren Fortgang der Diskussion halten wir Sie auf dem Laufenden.


 



Terminveränderung zum Tag des Meisters

Für Ihre Terminplanung möchten wir Ihnen zur Kenntnis geben, dass aus organisatorischen Gründen der Veranstaltungstermin zum Tag des Meisters vom 16. November 2005 auf den 10. November 2005 vorverlegt werden musste.

 

 


Kreditprogramm "Arbeit für Jugendliche"

Die Sparkasse Elbe-Elster hat mit einem neuen Sonderkreditprogramm Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit ergriffen. Bis zum 7. Oktober können für die Einstellung eines arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahre einem Unternehmen 10.000 Euro zinslos gewährt werden. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Angaben über einzureichende Unterlagen: Sparkasse Elbe-Elster, Frau Oppat Tel.: 03531/785-1015, E-Mail: oppat@spk-elbe-elster.de

 



Aktuelles aus dem Bereich International

1. Teilnahme an Lehrlingsaustauschprojekten höher im Kurs!

Ein weiteres Lehrlingsaustauschprojekt mit der französischen Partnerkammer aus Lons le Saunier im Jura startet am 08. Oktober 2005. Für drei Wochen werden 12 französische Lehrlinge aus dem Kfz-Handwerk und Nahrungsmittelhandwerk zu Gast in Lausitzer Handwerksbetrieben sowie im BTZ Gallinchen und dem OSZ Spree-Neiße sein. Der Gegenbesuch der Lehrlinge aus Südbrandenburg in Frankreich wird im März/April 2006 erfolgen.

Das Interesse von Betrieben, Lehrlingen und jungen Fachkräften nach Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten steigt stetig. Auch die differenzierte Ländernachfrage wächst. Derzeit unterhält die Handwerkskammer Cottbus mit den Handwerkskammern aus Zielona Gora und Opole (Polen), der Chambre de Metiers du le Artisanat du Jura aus Lons le Saunier (Frankreich) und der weiterführenden Schule in Egge/Steinkjer (Norwegen) feste Partnerschaften u.a. zur Durchführung von Austauschprojekten. Nächstmögliche Partnerschaften mit einer ungarischen Wirtschaftskammer und einem italienischen Mittelstandsverband sind in Vorbereitung. Weitere Angebote zur Zusammenarbeit auch im Bereich des Jugendaustausches liegen der Handwerkskammer Cottbus derzeit von der Wirtschaftskammer aus Vilnius (Litauen) und dem Wirtschaftsverband aus Gelve (Schweden) vor und werden geprüft.

Interessierte Innungen, Betriebe und Lehrlinge wenden sich an die HWK Cottbus, Abteilung I.V.M, Altmarkt 17 in 03046 Cottbus, AP: Herr Rene Grund, Teil: 0355-7835-134 , Fax: 0355-2889-151 oder E-Mail unter grund@hwk-cottbus.de


2. Informationsstand nach der EU-Osterweiterung auffrischen!

Gut 18 Monate sind seit dem Beitritt von 10 neuen Ländern mittel- und süd- Europas vergangen. Vor allem die Umsetzung von Regelungen zur Arbeitnehmer-freizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit sowie der Grenzgänger zum und vom Nachbarland Polen brachte in den ersten Monaten viel Unsicherheit bei vielen Betrieben mit sich, die jedoch im damals laufenden Förderprogramm "ARGE28-Gemeinsam mit Europa wachsen" mehr Interesse über Möglichkeiten der Geschäftsanbahnung in Polen und auch im Baltikum bei den teilnehmenden Betrieben weckte. Um den jetzigen Informationsstand der Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an die Handwerksbetriebe weiterzugeben, führt die Handwerkskammer Cottbus jeweils am

27. Oktober 2005 in Guben von 14:00 - 19:00 Uhr und am
24. November 2005 im BTZ Gallinchen von 14:00 - 19:00 Uhr

eine Informationsveranstaltung durch. Neben der Darstellung der derzeitigen Praxis in der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit aus deutscher und polnischer Sicht werden auch konkrete Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Polen und dem Baltikum vorgestellt und erläutert. Nach Abschluss der Veranstaltungen stehen den Teilnehmern die Dozenten und Spezialisten noch für individuelle Gespräche und Beratungen zur Verfügung. Beide Veranstaltungen werden von der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III-A kofinanziert.

Interessierte Innungen und Betriebe wenden sich an die HWK Cottbus, Abt. I.V.M. , Altmarkt 17 in 03046 Cottbus, AP: Herr Olaf Lindner oder Frau Renate Gomoll , Tel.: 0355-7835-106 oder 108 , Fax: 0355-2889-151 bzw. E-Mail: lindnerO@hwk-cottbus.de


 



Hotline zu Ein-Euro-Jobs

Um den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs vorzubeugen, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA) eine Hotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 0900/1254500 können Unternehmer Anfragen in Verdachtsfällen stellen.

Die Servicestelle arbeitet Montags bis Donnerstags von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitags von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Ein Anruf kostet 0,69 Euro je Minute.


 



Vortragsangebot für Innungsversammlungen:

Die Abteilung International, Veranstaltungen, Messen bietet für Innungsversammlungen folgende Vorträge an:

Thema 1:
"Markterschließung Polen und Anbahnung von Unternehmenskooperationen - Unterstützung für Handwerksbetriebe aus dem Förderprojekt der HWK Cottbus INTERREG III-A"

Thema 2:
"Auslandsaufenthalte von Lehrlingen und jungen Fachkräften - Leistungsangebote der HWK Cottbus zur Organisation, Betreuung und Finanzierung"


Dauer je Vortrag: ca. 20 min.; erforderliche Technik: Overhead-Projektor und Leinwand;

Beide Themen können auch zu einem Vortrag zusammengelegt werden unter dem Thema:

"Aspekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (SP: Polen) und die Durchführung von Auslandspraktika - Leistungsangebote der HWK Cottbus".

Interessierte Innungen wenden sich an die HWK Cottbus, Abt. I.V.M. , Altmarkt 17 in 03046 Cottbus, AP: Herr Olaf Lindner oder Frau Renate Gomoll , Tel.: 0355-7835-106 oder 108 , Fax: 0355-2889-151 bzw.
E-Mail: lindnerO@hwk-cottbus.de


 


Weltweit lernen - Karriere fördern

Jungen Berufstätigen, die erste Berufserfahrungen in einem internationalen Umfeld sammeln möchten, bietet die InWEnt - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH mit Unterstützung der Hermann-Strenger-Stiftung die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes. Bewerben können sich Berufstätige bis 30 Jahre mit einer nichtakademischen Berufsausbildung, weniger als einem Jahr Berufserfahrung und guten Sprachkenntnissen des Gastlandes. Ein Praktikantenplatz muss nachgewiesen werden. Die Teilnehmer erhalten ein Stipendium als Zuschuss zu Lebenshaltungs- und Reisekosten sowie zur Versicherung.

Nähere Informationen und Bewerbungsunterlagen: InWEnt, Abteilung Asien/Pazifik, Tel.: 0221 2098-150, E-Mail: stiftungen@inwent.org


 


Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement

Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland aufgefordert, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt Arbeitsunfähig erkrankt sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Die Rehabilitationsträger (Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit sowie die Integrationsämter) haben auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Hilfestellung für Unternehmen erarbeitet, um Betrieben entsprechende Initiativen zu erleichtern.

Gemeinsame Empfehlungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX

Ein Hauptanliegen des neuen Rehabilitationsrechtes ist es, für alle wichtigen Fragen eine zügige und koordinierte Zusammenarbeit sicherzustellen. Das SGB IX beauftragt die Rehabilitationsträger, in Ergänzung der gesetzlichen Regelungen gemeinsame Empfehlungen zu einer Reihe von Aspekten zu vereinbaren, die bei der Erbringung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe unerlässlich sind.

Nach den gesetzlichen Vorgaben bildet die BAR den organisatorischen Rahmen für die zur Vereinbarung gemeinsamer Empfehlungen notwendigen Vorbereitungs- und Abstimmungsprozesse der jeweiligen beteiligten Rehabilitationsträger und der sonstigen Beteiligten.

An der Erarbeitung der Empfehlungen werden die Verbände behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen sowie die für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbände beteiligt

Das SGB IX nennt eine Vielzahl von Regelungsbereichen, für die eine Ausgestaltung in gemeinsamen Empfehlungen vorgesehen ist.

Unter der Internetadresse www.bar-frankfurt.de ist die Hilfestellung mit weiteren Links eingestellt und kann heruntergeladen werden.



 
Handwerkammer Cottbus, Altmarkt 17, 03046 Cottbus
Telefon 0355 7835-0, Telefax 0355 7835-281, E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

Präsident Peter Dreißig, Vizepräsident Wolfgang Götzke, Vizepräsident Karsten Drews
Hauptgeschäftsführer Knut Deutscher
Sekretariat Telefon 0355 7835-100
Stellv. Hauptgeschäftsführer Horst Freimann
Sekretariat Telefon 0355 7835-151
Geschäftsführer Dietmar Micklich
Sekretariat Telefon 0355 7835-111
 

Service im Überblick