Aubsildungsvergütung geändert
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Änderung der Ausbildungsvergütung in vier Gewerken

Mit Beginn des Ausbildungsjahres ändern sich in vier Gewerken die Ausbildungsvergütungen. Die geänderten Vergütungssätze gelten für alle bestehenden bzw. neuabzuschließenden Ausbildungsverträge.

Metallbauer- und Feinwerkmechanikerhandwerk

Ab 1. September 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:

  1. Ausbildungsjahr 486,00 EUR
  2. Ausbildungsjahr 540,00 EUR
  3. Ausbildungsjahr 599,00 EUR
  4. Ausbildungsjahr 665,00 EUR

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, das es ab 1.September 2016 eine weitere Erhöhung der Ausbildungsvergütung geben wird.

  1. Ausbildungsjahr 520,00 EUR
  2. Ausbildungsjahr 580,00 EUR
  3. Ausbildungsjahr 650,00 EUR
  4. Ausbildungsjahr 730,00 EUR

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Ab 1. September 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:

  1. Ausbildungsjahr 470,00 EUR
  2. Ausbildungsjahr 570,00 EUR
  3. Ausbildungsjahr 650,00 EUR

Textilreinigerhandwerk

Ab 1. September 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:

  1. Ausbildungsjahr 460,00 EUR
  2. Ausbildungsjahr 480,00 EUR
  3. Ausbildungsjahr 610,00 EUR

Buchbinderhandwerk

Ab 1. August 2015 beträgt die Ausbildungsvergütung im:

  1. Ausbildungsjahr 450,00 EUR
  2. Ausbildungsjahr 500,00 EUR
  3. Ausbildungsjahr 550,00 EUR

Bei Fragen zur Ausbildungsvergütung steht Ihnen Frau Sabine Kurth gern zur Verfügung.

Tel 0355 7835 - 166 | kurth@hwk-cottbus.de

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Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

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Telefon 0355 7835-166

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