Bäcker
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Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Ausbildungsvergütung für das Bäcker-und Konditorhandwerk

Als Bekanntmachung vom 10. Juni 2015 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der Tarifvertrag für das Bäcker- und Konditorhandwerk mit Wirkung vom 1. Februar 2015 als allgemeinverbindlich erklärt worden.

Das bedeutet, dass die gültigen Ausbildungsvergütungen für alle bereits bestehenden und neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ab 1. September 2014 wir folgt zu zahlen sind:

1. Ausbildungsjahr 450,00 €
2. Ausbildungsjahr 570,00 €
3. Ausbildungsjahr 690,00 €

Ansprechpartnerin

Sabine Kurth | Telefon 0355 7835-166 | kurth@hwk-cottbus.de

Dummy Frau

Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de