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Andreas Hermsdorf - pixelio.de

Arbeitsrecht: Neuer Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk

Das Bundesministerium hat mit Wirkung zum 1. September 2014 den Tarifvertrag über den Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlichkeit läuft bis Ende März 2016.

Der Mindestlohn beträgt nun 10,25 Euro/Stunde und steigt am 1. Mai 2015 auf 10,50 Euro/Stunde.

Er gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer (nicht für Büroangestellte). Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im Betrieb tätig sind und das Reinigungspersonal. Auch Pflichtpraktikanten sind nicht erfasst und natürlich keine Azubis.

Der Mindestlohn gilt in allen Betrieben des Gerüstbaugewerbes, nicht erfasst werden hingegen Betriebe, die unter den Tarifvertrag für das Baugewerbe fallen sowie Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks.

Details sind dem Bundesanzeiger, Allgemeiner Teil, vom 29. August 2014 zu entnehmen.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

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