Sparschwein
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Fördermöglichkeit durch den BundBildungsprämie

Für die Beschäftigten in Handwerksunternehmen stehen interessante finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Weiterbildungsaktivitäten zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • Finanzierung individueller, beruflicher Weiterbildung
  • ausschließlich Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Förderung von bis zu 50 Prozent bei Veranstaltungsgebühren bis max. 1.000 Euro (inkl. Prüfungsgebühren)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Erwerbstätige, die min. 25 Jahre alt sind und min. 15 Stunden pro Woche arbeiten
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 € bzw. 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen

In welchem Umfang wird gefördert?

  • bis zu 50 % Förderung möglich
  • maximal 500 € Förderung pro Person
  • bei Weiterbildungsmaßnahmen bis max. 1.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer unserer Beratungsstellen
  • einen Prämiengutschein können Sie alle zwei Kalenderjahre erhalten
  • Achtung: einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn:
    Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben, Sie Ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben, Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde

Wie erhalte ich weitere Informationen?

  • ausführliche Informationen zur Bildungsprämie finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info oder bei der kostenlosen Hotline: 0800 2623000
Gräubig Foto Kliche

Elisa Kruschel

Beraterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-262

Telefax 0355 7835-315

kruschel--at--hwk-cottbus.de