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Förderung für Mitarbeiter durch die ZABBildungsscheck



Was wird gefördert?

Bildungsmaßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung (Kurs- und Prüfungsgebühren)

Wer kann einen Antrag stellen?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg;
Nicht gefördert werden: Angestellte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und Studierende (Ausnahmen bei berufsbegleitend Studierenden möglich); Personen, die Leistungen nach SGB II (außer sog. Aufstocker) oder SGB III erhalten und Selbständige

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
  • Mindestausgaben für Weiterbildungen je Antrag: 1.000 Euro
  • maximal 3.000 Euro p.P. und Antrag
  • Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich

Wann kann ich mich anmelden?

nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.



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Doreen Kuba

Berater

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

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Gräubig Foto Kliche

Elisa Kruschel

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