Ehrungen und Jubiläen



Ehre, wem Ehre gebührt

Wer über Jahrzehnte einen Handwerksbetrieb erfolgreich geführt hat oder aktiv für das südbrandenburgische Handwerk ehrenamtlich gewirkt hat, wird anlässlich des "Tag des Meisters" oder bei der Festveranstaltung für die Goldenen und Diamantenen Handwerksmeister öffentlich geehrt. Wer für diese Auszeichnungen vorschlagsberechtigt ist und welche Ehrungen die Handwerkskammer noch vornimmt, ist der Ehrenordnung der Handwerkskammer Cottbus zu entnehmen.



Als Auszeichnungen stehen zur Verfügung:

  • Titel „Ehrenpräsident“/„Ehrenpräsidentin“
  • Titel „Ehrenvizepräsident“/„Ehrenvizepräsidentin“
  • Titel „Ehrenobermeister“/„Ehrenobermeisterin“
  • Ehrenring der Handwerkskammer Cottbus
  • das Ehrenzeichen der Handwerkskammer Cottbus in Gold mit Diamant, Gold und Silber
  • Diamantener Meisterbrief (ab dem 60. Meisterjubiläum)
  • Goldener Meisterbrief (ab dem 50. Meisterjubiläum)
  • der Silberne Meisterbrief (ab dem 25. Meisterjubiläum)
  • Urkunden für Geschäftsjubiläen

Die Auszeichnungsvorschläge können formlos oder nach Vordruck bei der Handwerkskammer Cottbus eingereicht werden. Auf die rechtzeitige Vorlage der Auszeichnungsvorschläge ist mit Rücksicht auf notwendige Bearbeitungs- und Prüfzeiten Wert zu legen.

Veronika Martin

Pressearbeit

Telefon 0355 7835-105

Telefax 0355 7835-283

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