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Andreas Hermsdorf - pixelio.de

Entgeltgleichheit: Neues Gesetz kommt - die meisten Betriebe haben Glück

Bislang gibt es nur eine Einigung auf die Eckpunkte, aber die Bundesregierung wird ein weiteres Gesetz auf den Weg bringen, das neue Bürokratielasten für Unternehmen mit sich bringt. Getrieben ist das "Lohngerechtigkeitsgesetz" nicht, wie man zunächst vermuten könnte, vom Arbeitsministerium, sondern von Familienministerin Schwesig.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (auf diese zielt das Gesetz ab) sollen einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bekommen, ob sie im Betrieb nicht schlechter bezahlt werden als die Kollegen, die die gleiche Arbeit machen. Damit soll der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen entgegengewirkt werden. Ob der Auskunftsanspruch tatsächlich diesen Effekt hat, wird sich zeigen - und der Umfang der Ungleichbehandlung innerhalb eines Betriebes bei gleicher Tätigkeit ist ebenfalls nicht eindeutig geklärt.

Die gute Nachricht für die meisten Handwerksbetriebe: Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten werden nicht erfasst. Größere Betriebe sind nur dann nicht erfasst, wenn sie tariflich gebunden sind oder einen Tarifvertrag verbindlich anwenden. Betriebe ab 500 Beschäftigte sind darüber hinaus verpflichtet, im Lagebericht nach HGB (Handelsgesetzbuch), wenn sie so einen erstellen, zum Thema Entgeltgleichheit zu berichten.

Ursprünglich waren die Vorstellungen der Ministerin noch weitgehender - sie wollte u.a. jeden Betrieb verpflichten. Die Arbeitgeberverbände haben ihren Einfluss jedenfalls teilerfolgreich geltend gemacht.

Das Gesetz wird nun das offizielle Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und voraussichtlich in einigen Monaten in Kraft treten.