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Erbschaftsteuer-Kompromiss steht

Bund und Länder haben in der Nacht zu Donnerstag im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer gefunden. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen. In einem Eilverfahren könnte es sehr schnell dazu kommen.

Im Kern ging es bei den Verhandlungen vor allem um die Besteuerung von Firmenerben. Diese können nach aktueller Gesetzeslage um bis zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie Betrieb und Stellen über mehrere Jahre erhalten. Das wird nach dem aktuellen Vorschlag auch so bleiben, die Vorgaben dafür aber werden verschärft, wie Medien üerbeinstimmend berichten. Wer mehr als 26 Millionen Euro Betriebs-Vermögen erbt, kann mit bis zu 50 Prozent seines Privat-Vermögens zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden.

Im Vermittlungsverfahren hat die Grenze von fünf Beschäftigten Bestand behalten, bis zu der die Einhaltung der Lohnsummenregelung nicht nachgewiesen werden muss. Das Handwerk begrüßt diese Entscheidung. Sie verhindert sowohl bei den kleinen Betrieben als auch bei der Finanzverwaltung unnötige Bürokratie.

Auch ein Kompromiss zur Unternehmensbewertung wurde gefunden: Nach Angaben des Vermittlungsausschusses soll künftig das Betriebsergebnis des Unternehmens maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Im ursprünglichen Gesetz war noch ein Faktor von maximal 12,5 vorgesehen.

Die Grünen lehnten diesen Vorschlag als zu niedrig ab und stimmten auch aus diesem Grund gegen die Einigung, wie Anja Hejduk, die für die Grünen im Ausschuss saß, erläuterte. Sie sprach sich zudem gegen die aktuelle Abschmelzzone aus, die weitgehende große Verschonungsregelungen von Vermögen bis zu 90 Millionen Euro vorsieht.

Zudem soll in Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, die fällige Steuer nicht mehr für zehn Jahre zinslos gestundet werden können, sondern nur für sieben Jahre, wobei außerdem ab dem zweiten Jahr Zinsen fällig werden. Außerdem klärten die Teilnehmer des Vermittlungsausschusses Detailfragen. Sie sollen Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke grundsätzlich nicht begünstigt werden.

Die weiteren Ergebnisse führen jedoch – beispielsweise beim Thema Stundung – zu erheblichen Einschränkungen für die Betriebsübergaben, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks sagte. "Die Familienbetriebe des Handwerks werden bei der Übergabe daher künftig regemäßig deutlich stärker mit Erbschaftsteuer belastet. Das entzieht den Betrieben die für Investitionen notwendige Liquidität, die angesichts notwendiger Zukunftsinvestitionen – etwa in die Digitalisierung – Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Handwerksunternehmen ist."

Quelle: MDR, ZDH