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Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse

Die Handwerkskammern haben auf der Grundlage des § 33 der Handwerksordnung sicherzustellen, dass jeder Lehrling, der in einem Handwerksbetrieb einen Beruf erlernt, auch eine entsprechende Zwischen- und Gesellenprüfung ablegen kann.

Deshalb ist die Handwerkskammer Cottbus verpflichtet Abschluss- und Gesellenprüfungsausschüsse einzusetzen. Dabei kann es auch vorkommen, dass bei Berufen, die selten ausgebildet werden, mehrere Handwerkskammern einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichten.

Die Handwerkskammer kann aber auch auf der Grundlage des § 33 Handwerksinnungen ermächtigen, Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten.

In jeder der drei aufgeführten Möglichkeiten ist der Prüfungsausschuss in der Regel wie folgt zusammengesetzt:

- 1 Meister
- 1 Geselle
- 1 Lehrer einer berufsbildenden Schule

oder

- 2 Meister
- 2 Gesellen
- 1 Lehrer einer berufsbildenden Schule

Jedes Ausschussmitglied hat einen Stellvertreter. Damit wird bei Ausfall eines Mitgliedes die Durchführung der Prüfung gewährleistet.

Welcher Prüfungsausschuss zuständig ist, entnehmen Sie der pdf-Datei.

Manuela Schmitt HWK Cottbus

Manuela Schmitt

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-133

Telefax 0355 7835-283

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Bild Marcel Hannusch

Marcel Hannusch

Grundsatzfragen Berufsausbildung/Prüfungswesen

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