Ärger

Gesellenprüfung nicht bestanden - Wie weiter bis zum Ziel?

Über 200 Lehrlinge absolvieren nach einer zwei- oder dreijährigen Ausbildungszeit in diesem Monat ihre Abschlussprüfungen. Die jungen Fleischer, Bäcker, Fachverkäufer, Maurer, Zimmerer oder Dachdecker versuchen dabei beste Ergebnisse zu erlangen. Ein geringer Teil schafft die Prüfung im ersten Anlauf nicht. Um Sie als Ausbildungsbetrieb und die Jugendlichen in dieser Situation zu unterstützen, hier erste Hinweise:

Kann das Ausbildungsverhältnis verlängert werden, um den Abschluss zu schaffen?

Hat ein Auszubildender die Gesellenprüfung nicht bestanden, besteht Anspruch die Lehrzeit beim Ausbildungsbetrieb zu verlängern. Das muss der Auszubildende dem Betrieb umgehend mitteilen. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich auf Antrag des Lehrlings um ein halbes Jahr bis zur nächsten Wiederholungsprüfung im Winter 2017. Sollte die Prüfung erneut nicht geschafft werden, kann der Auszubildende eine weitere Verlängerung um ein halbes Jahr beantragen. Somit insgesamt ein Jahr vom ursprünglichen Ausbildungsende.

Was ist bei der Verlängerung zu beachten?

Für den Auszubildenden besteht weiterhin Berufsschulpflicht, dazu ist eine erneute Anmeldung notwendig. Die Ausbildungsvergütung entspricht der des letzten Ausbildungsjahres und für die Zeit der Verlängerung erwirbt der Auszubildende einen Urlaubsanspruch.

Wann und wie erfolgt die Verlängerung?

Der Auszubildende muss beim Betrieb beantragen. Der Ausbildungsbetrieb reicht den Antrag bei der Handwerkskammer Cottbus ein. Das Formular finden Sie online unter www.hwk-cottbus.de/formular 

Wie können Sie den Jugendlichen unterstützen, um das Ausbildungsziel zu erreichen?

Es ist wichtig, sofort die Defizite, die durch die Prüfung sichtbar wurden, aufzuarbeiten. Denn das nächste halbe Jahr schreitet schnell voran. Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen kann die Theorie verbessert werden. Für praktische Fähigkeiten können spezielle Prüfungsvorbereitungslehrgänge durch die Handwerkskammer genutzt werden, die individuell angepasst werden.

Wer ist Ansprechpartner in der Handwerkskammer Cottbus?

Elke Mann
Telefon 0355 7835-172
Email mann@hwk-cottbus.de