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Kommission empfiehlt Senkung des Rundfunkbeitrages

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schlägt nach Prüfung eine Kürzung des Bedarfs um 966 Millionen Euro für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 vor. Die Empfehlung lautet: Absenkung des Rundfunkbeitrages um 30 Cent auf 17,20 Euro im Monat. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten für die Periode einen Finanzbedarf von 38,52 Milliarden Euro angemeldet.

Nach Ansicht der KEF wird der Mehrbedarf durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 weitgehend gedeckt. Die KEF empfiehlt angesichts der aktuellen und erwarteten Rundfunkbeitragseinnahmen die Absenkung des Rundfunkbeitrages auf 17,20 Euro. Für Unternehmen bildet dieser Betrag die Grundlage der Ermittlung des Staffelbeitrages, der von der Beschäftigtenzahl abhängig ist.

Es wird weiterhin ein kontinuierlicher Anstieg der Einnahmen aus dem nichtprivaten Bereich der Rundfunkbeiträge (durch die wachsende Zahl von Betriebsstätten und Kfz) erwartet. Nach Angaben der KEF bleibt der Anteil des nichtprivaten Sektors am Gesamtaufkommen weitgehend konstant. Wobei Umschichtungen innerhalb des nichtprivaten Bereichs, z.B. zwischen öffentlichen und gewerblichen Nutzungen, unberücksichtigt bleiben.

Unterschiedliche Ansichten bestehen zwischen Rundfunkanstalten und KEF darüber, inwieweit die bestehende Rücklage für den Bedarf der nächsten Beitragsperiode eingesetzt werden soll. Die KEF warnt – trotz des Senkungsvorschlages für die nächste Beitragsperiode – vor drohenden massiven Beitragssteigerungen nach 2019. Hintergrund ist das wachsende Problem der Bedienung von Pensionslasten innerhalb der Rundfunkanstalten.

Aus Sicht des Handwerks ist weiterhin auf eine Reform der Beitragsbemessung für Betriebe hinzuwirken. Neben der Entlastung von Filialisten sollten Erleichterungen in Hinblick auf die betrieblichen Kraftfahrzeuge die Hauptzielrichtung sein. (Die Frage der Umrechnung von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitäquivalente wurde bereits 2015 im Sinne des Handwerks aufgegriffen.)

Im Zusammenhang mit den betrieblichen Fahrzeugen ist daran zu erinnern, dass die Rundfunkkommission der Länder im Mai 2015 zugesichert hatte, sich nach dem Erscheinen des KEF-Berichtes erneut damit auseinanderzusetzen. ("Fragen der Begrenzung von Werbung und Sponsoring, des Strukturausgleichs innerhalb der ARD und der Reduzierung der Beitragsbelastungen von Kfz im wirtschaftlichen Bereich wurden auf das Frühjahr 2016 nach Vorlage des nächsten KEF-Berichts vertagt." Quelle: ZDH