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Lastwagen-Maut darf nicht auf Handwerk ausgeweitet werden

Ab Oktober 2015 wird die LKW-Maut auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Damit werden auch Fahrzeugkombinationen mautpflichtig, wenn die Zugmaschine alleine gar nicht mautpflichtig ist. Das betrifft auch Betriebe des Handwerks, wenn solche Fahrzeugkombinationen eingesetzt werden.

Welche in Handwerksbetrieben eingesetzte Fahrzeugkombinationen wären betroffen?
Im Handwerk wird bedingt durch die große Vielzahl der Gewerke eine sehr breite und differenzierte Palette von Anhängern eingesetzt. Zumeist handelt es sich um ein- oder zweiachsige Anhänger mit offener Pritsche oder Pritschenanhänger mit Plane. Häufig werden nur sehr kleine Anhänger mit 1,2 Tonnen zulässiger Gesamtmasse eingesetzt ("Pkw-Anhänger"). Anhänger mit Kastenaufbau (wie bei Transportunternehmen) werden im Handwerk seltener verwendet. Typische Transportvorgänge im Handwerk umfassen auch die Mitführung von Arbeitsmaschinen als Anhänger bzw. auf dem Anhänger (von kleinen Kompressoren bis hin zu größeren Krananlagen). Eingesetzt werden dazu auch Lafettenanhänger.

Was bedeutet die Ausweitung der Mautpflicht für die Handwerksbetriebe?
Eine Ausweitung des kostenintensiven satellitengestützten Systems der Lkw-Maut auf leichtere und mittelschwere Nutzfahrzeuge würde insbesondere kleinere Betriebe stark belasten. Zu den Kosten für die Streckengebühren kämen noch Einbau und Betrieb der notwendigen Geräte in den Fahrzeugen.

Bei der Ausweitung auf 7,5 bis 12 Tonnen ist zu berücksichtigen, dass auch Fahrzeuge mit geringerem Gewicht in die Mautpflicht fallen, wenn die 7,5-Tonnen-Grenze durch mitgeführte Anhänger überschritten wird. Dies ist in mehrerer Hinsicht problematisch: Zum einen sind die Betriebe gezwungen, nur für die gelegentliche Nutzung von Anhängern die aufwändige Erfassungsinfrastruktur einzubauen. Zum anderen ist die Kostenbelastung durch die Mautgebühren erheblich, da sich diese nicht vorrangig am Gesamtgewicht, sondern an der Achsenanzahl orientiert. Ein handwerklicher Fahrzeugzug mit z.B. insgesamt 8 Tonnen kann durch den mitgeführten zweiachsigen Anhängern demnach in dieselbe Belastungsstufe wie ein vierachsiger LKW mit über 30 Tonnen geraten.

Welche politische Forderung ergibt sich daraus?
Angesichts des geringeren Verschleißeffekts der betreffenden Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen und des hohen Anteils von betroffenen Fahrzeugen aus Branchen außerhalb des Transportgewerbes muss die geplante Ausweitung der Fernstraßenmaut nochmals hinterfragt werden. Das Handwerk spricht sich dafür aus, zumindest Fahrzeugkombinationen, die nur durch Nutzung von Anhängern gelegentlich die 7,5-Tonnen-Grenze überschreiten, von der Lkw-Maut auszunehmen. Damit würde der Mittelstand, der nicht im Transportgewerbe tätig ist, vor Zusatzkosten geschützt werden. Die bisherige Bemessung der Mauthöhe anhand der Achsenzahl ist zudem stärker hin zu einer Bemautung weiterzuentwickeln, die sich an der zulässigen Gesamtmasse orientiert.

Sorge bereitet dem Handwerk die drohende weitere Ausdehnung der Lkw-Maut. Die Prüfoption für den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen lässt befürchten, dass damit eine Dynamik in Gang gesetzt wird, mittelfristig alle Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen in die teure und aufwändige Lkw-Maut einzubeziehen. Dies würde einen sehr großen Anteil der Handwerksbetriebe stark belasten. Der ZDH fordert, die streckenabhängige Lkw-Maut auch weiterhin auf diejenigen Lkw zu beschränken, die durch ihr hohes Gewicht einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen.

Quelle: Verkehrsrundschau mit Zentralverband des Deutschen Handwerks