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Nick Freund - Fotolia

Meistergründungsprämie für Existenzgründer im Handwerk

Das Land Brandenburg hat die am 17. April 2019 veröffentlichte Richtlinie zur bestehenden Förderung im Rahmen der Meistergründungsprämie mit der zweiten Änderung vom 30. November 2021 verlängert und ergänzt. Sie gilt nunmehr bis zum 31. Dezember 2023.

Nach Maßgabe der Richtlinie wird Antragsteller/innen ein Zuschuss für die erstmalige Gründung oder die Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk gewährt.Antragsberechtigt ist, wer eine Existenzgründung oder die Übernahme eines Unternehmens im Land Brandenburg vornimmt und über eine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verfügt.
Andernfalls ist ein Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzuweisen.

In zwei Stufen kann der/die Antragsteller/in bis zu 19.000 Euro erhalten.

Für die erste Stufe (Basisförderung) wird vorausgesetzt:

  • eine Meisterqualifikation oder der diesem Abschluss entsprechende volle Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation,
  • eine erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B1 und B2 HwO oder,
  • eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk oder,
  • eine tätige Beteiligung (min. 30% Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk) mit Bestellung zum/zur Geschäftsführer/in
  • eine finanziell tragfähige Existenz.

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro.

In der zweiten Stufe (Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung) können Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze unterstützt werden.

Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 7.000 Euro.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  • ausgefülltes Antragsformular der ILB,
  • Nachweis über die bestandene Meisterprüfung bzw. Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung,
  • kostenfreie Schufa-Auskunft (bei einen Basis-Score unter 75% kann der Zuschuss versagt werden),
  • ggf. Aufenthaltstitel,
  • De-minimis Erklärung (bei bereits bestehender Selbstständigkeit),
  • fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer,
  • Eigenerklärung der/des Antragstellenden über die erstmalige Existenzgründung bzw. Unternehmensübername im Handwerk,
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag,
  • Nachweis über die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge,
  • ggf. Erklärung über Art, Umfang und Höhe der sonstigen, mit der Einrichtung des zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes zusammenhängenden Ausgaben.

Die Handwerkskammer Cottbus berät und unterstützt dabei die Antragsteller/innen bei der Vorbereitung und Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14472 Potsdam

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de

Anja Kappa

Betriebsberaterin

Telefon 0355 7835-159

Telefax 0355 7835-284

kappa--at--hwk-cottbus.de

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

Telefon 03375 2525-63

Telefax 03375 2525-62

dettmann--at--hwk-cottbus.de



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