Mindestlohn
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Mindestlohn im Handwerk: Sprechstunde für Betriebe

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das Gesetz wirft jedoch eine Vielzahl von Fragen auf: Gibt es Ausnahmen? Wie werden Zulagen angerechnet? Für welche Betriebe gilt die Aufzeichnungspflicht? Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) bietet für alle ihre interessierten Mitglieder eine persönliche Sprechstunde mit der Volljuristin Anne-Kathrin Selka.

Termin:
Donnerstag, 26. März, 9 bis 16 Uhr
Außenstelle Königs Wusterhausen
Cottbuser Straße 53a, 15711 Königs Wusterhausen

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für sich in der Außenstelle über Karen Lehmann, Telefon 03375 252560 oder per Email an lehmann@hwk-cottbus.de

Kompakte Informationen zum Mindestlohn finden Sie außerdem unter folgendem Link: www.hwk-cottbus.de/mindestlohn

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de