Mindestlohn: Hilfe bei der Führung von Arbeitszeitkonten
Der Ausgleich von Mehrarbeit durch das Führen von Arbeitszeitkonten ist auch unter der Geltung des MiLoG möglich, jedoch sind hierbei einige Besonderheiten zu beachten. Das Führen von Arbeitszeitkonten setzt eine schriftliche Vereinbarung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Regelung im Arbeitsvertrag) voraus. Soweit eine solche bisher nicht existiert sind Arbeitgeber gehalten, eine Regelung diesbezüglich zu treffen.