Man schaut nach Geld,Geld,Föderung,Fernglas
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Nutzen sie das Meister-BAföG

Zweck der Förderung
Fachkräfte, die sich nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, z. B. selbständiger Handwerksmeister, Betriebswirt (HW) vorbereiten, erhalten einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) soll somit zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen.

Gegenstand der Förderung
Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die oberhalb des Niveaus einer Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses angesiedelt sind. Die Förderung erfolgt grds. unabhängig von der Form der Fortbildung (Voll-/Teilzeit). Auch einzelne aufeinander aufbauende oder fachlich miteinander abgestimmte, in sich selbständige Bausteine (z. B. Teile I bis IV der Meisterprüfung) sind förderungsfähig.

Nutzen Sie für Ihre berufliche Fortbildung die finanzielle Unterstützung durch das Meister-BAföG! Eine Beratung zur Antragsstellung erhalten Sie bei uns oder bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.

Sämtliche Informationen zum Meister-BAföG finden sie hier.