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Sachverständige

Normalerweise leisten Handwerker gute Arbeit. Wenn trotzdem mal unklar ist, ob die Qualität stimmt, hilft das Urteil eines Gutachters. Wenn Sie eine handwerkliche Leistung für nicht fachgerecht erbracht halten oder erworbene Waren von Handwerkern mit Mängeln behaftet sehen, haben Sie die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks mit der Begutachtung der Sachlage zu beauftragen. Der Sachverständige kann auch gutachterliche Aussagen zu ortsüblichen Preisen treffen.

Was zeichnet einen Sachverständigen aus?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch ihre persönliche Eignung und ihr besonderes Fachwissen aus, welches von Privatpersonen, Bauherren, Handwerkern, Gerichten oder Behörden für gutachterliche Tätigkeiten genutzt werden kann. Darüber hinaus bürgt die öffentliche Bestellung und Vereidigung für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit bei der Gutachtenerstattung. Die Sachverständigenleistungen sind kostenpflichtig. Die Vergütung sowie die Fragen, die der Sachverständige beantworten soll, sollten vor der Auftragserteilung vereinbart werden.

Die Handwerkskammer Cottbus bietet eine Auswahl von Sachverständigen in unterschiedlichen Gewerken an. 

Ansprechpartner:

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de

Sachverständigen-Datenbanken:

Bundesweite Datenbank für Sachverständige



Das Modul für die Suche nach Sachverständigen in Südbrandenburg ist derzeit nicht aktiv. Es wird bald wieder in vollem Umfang erreichbar sein.