Stopp, Verbot

Interessenvertretung des Handwerks ausgebremstStaatsanwaltschaft Cottbus: HWK soll Betrug besser nicht anzeigen

Die Handwerkskammer ist Interessenvertreter des Handwerks - von Arbeitgebern und Arbeitgebern. Und wenn wir von Straftaten erfahren, melden wir das der Staatsanwaltschaft, damit diese ihre Ermittlungen aufnehmen kann. Wir halten das für eine Selbstverständlichkeit, auch wenn uns die Staatsanwalt Cottbus jüngst in einem Schreiben vom Gegenteil überzeugen wollte. Der Staatsanwalt erläuterte, dass es nicht zu unseren gesetzlichen Aufgaben gemäß Handwerksordnung zählen dürfte, Strafanzeigen zu erstatten. Das ist rechtlicher Nonsens. Natürlich hat jedermann, egal ob Behörde oder Privater, das Recht und teilweise sogar die Pflicht, Straftaten zur Anzeige zu bringen.

Im vorliegenden Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin an uns gewandt, die eine neue Stelle angetreten hatte und dort zunächst keinen Lohn erhalten hatte. Der Arbeitgeber hatte auch die Sozialversicherungsabgaben nicht abgeführt.

Der Staatsanwalt rät der HWK, Arbeitnehmer besser an die Innung zu verweisen. Dass viele Betriebe nicht in der Innung sind, scheint er nicht zu wissen. Und dass die Innungen gerade nicht die Aufgabe haben, sich um Arbeitnehmer zu kümmern, auch nicht.

Wir haben die Staatsanwaltschaft in einem Antwortbrief darauf hingewiesen, dass die HWK auch zukünftig Straftaten zur Anzeige bringen wird. Zur Interessenvertretung gehört für uns, dass die HWK-Mitglieder im Umgang mit Behörden nicht allein gelassen werden. Und dazu gehört, dass ehrliche Betriebe, die ihren Arbeitgeberpflichten nachkommen, vor Betrieben geschützt werden, die das Recht missachten. Die Verfolgung von Straftaten gehört dann nicht mehr zu unseren Aufgaben. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig, auch in Cottbus.