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Vergabegesetz verzögert sich

Das Brandenburgische Vergabegesetz, das einen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen von neun Euro vorsieht, tritt nicht wie ursprünglich geplant am 1. September in Kraft.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Landtages hatte sich in seiner Juli-Sitzung nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Ergebnis: Das Gesetz soll abschließend am 14. September im Ausschuss beraten werden. Dann muss der Landtag noch zustimmen. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber wollte das Gesetz noch vor der Sommerpause durch das Parlament bringen. 

Aus der Wirtschaft kommt heftige Kritik zum Vergabegesetz. Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand gelten nun entweder der brandenburgische Mindestlohn, der gesetzliche Mindestlohn, der Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder je nach Branche der Tariflohn, heißt es beim Unternehmerverband UVB.

„Der Mindestlohn an sich ist nicht das Problem“, sagte Obermeisterin Iris Helbeck im Interview. Er habe in der Gebäudereiniger-Branche für einen faireren Wettbewerb gesorgt. Der bürokratische Aufwand mit mehreren Mindestlöhnen jedoch sei nicht vertretbar.