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Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD

Die am 14.11.2014 veröffentlichten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) konkretisieren die Ordnungsmäßigkeitsanforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung und bei sonstigen Aufzeichnungen.

Sie ersetzen mit Wirkung zum 01.01.2015 die jahrelang geltenden GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). Sie sind von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen zu beachten. Das aktuelle BMF-Schreiben gilt für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

Durch die GoBD tritt keine Änderung der materiellen Rechtslage bzw. der Verwaltungsauffassung ein. Vielmehr wurden die bisherigen BMF-Schreiben zusammengefasst.

Das komplette Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.

Die DATEV hat Umsetzungsempfehlungen erarbeitet, die Sie diesem Link folgend einsehen können.