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Bei den Verfahren zur Bonitätsprüfung von Handwerksbetrieben durch die Hausbanken wird zunehmend auf das Firmenkunden-Schnellrating zurück gegriffen.
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Mit Verkündung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 13.12.2011 hat der Gesetzgeber unter anderem das so genannte Schutzschirmverfahren eingeführt.
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Seit Einführung der als Mini-GmbH bezeichneten "werdenden" GmbH in Form der "Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)" im November 2008 wurden quasi alle Limited im Kammerbezirk und bundesweit in eine neue "Mini-GmbH" umgewandelt: Die deutsche "Unternehmergesellschaft" - zulässig abgekürzt als "UG (haftungsbeschränkt)" - ist ein echtes Erfolgsmodell für alle Unternehmer, die einen Handwerksbetrieb mit geringem Anlagewerten (z. B. Vermögen in Form von Werkzeugen, Maschinen, Immobilien) zu geringen Gründungskosten und überschaubarem Risiko gründen wollen.
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„Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ nach dem Stand Oktober 2009 herausgegeben.
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Der Unternehmer steht vor der Situation, seine Leistungen am Markt auszurichten. Dies betrifft selbstverständlich auch und vor allem die Preisfindung für die angebotene Dienstleistung. Oftmals wird dabei auf der Grundlage der Kalkulation zu Vollkosten ein Preis angestrebt, der am Markt nicht durchzusetzen ist. Sollten Aufträge unterhalb der kalkulierten Vollkostendeckung generell abgelehnt werden, oder gibt es eine „Schmerzgrenze“ ?
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Service im Überblick
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