Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge im Kammerbezirk Cottbus gefördert mit Mitteln des Landes Brandenburg und des "Europäischen Sozialfonds"

Auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 30. Dezember 2009 zur Förderung der Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg vom 30. Dezember 2009

wird für Gründer (Nachfolger) und kleine und mittelständische Unternehmen (Übergeber) die Moderation des Unternehmensnachfolgeprozesses im Kammerbezirk Cottbus angeboten.

Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) als Projektträger kooperiert dazu mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) als Interessensvertreter der Unternehmen Südbrandenburgs.

Ziel des Projektes ist es, durch qualifizierte Beratung und individuelles Coaching Unternehmensnachfolgen erfolgreich zu begleiten und somit bestehende Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Die Fördermittel werden dafür vom Land Brandenburg und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.


Ansprechpartner HWK Cottbus: Manja Bonin
Telefon 0355 7835-167
Telefax 0355 7835-284
bonin@hwk-cottbus.de
Internet: www.hwk-cottbus.de  

Ansprechpartner IHK Cottbus: Bernd Hahn
Telefon 0355 365-180
Telefax 0355 36526-180
hahn@cottbus.ihk.de  
Internet: www.cottbus.ihk.de  


Unsere Dienstleistung

Ansprechpartner
Projektleiterin Manja Bonin

Angebot

Erstberatung von Übergeberinnen und Übergebern
Erstberatung von Nachfolgerinnen und Nachfolgern
Erstellung eines Unternehmens-Checks (Ist Ihr Unternehmen für einen Unternehmensübergang geeignet?)
Entwicklung individueller Maßnahmepläne zur Gestaltung des Übergabeprozesses
Betreuung von Übergeberin und Übergeber und Übernehmerin und Übernehmer (Moderation des gesamten Unternehmensnachfolgeprozesses)
Schaffung eines Beraterpools von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern mit umfangreichen Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmensnachfolgen
Bundesweite Suche geeigneter Nachfolgerkandidaten; Erstellen der dazu erforderlichen Dokumente
Beratung zu weiterführenden Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens nach der Übernahme

Beraterhonorar / Beratungstage
Maximal förderfähig 650 EUR/ Tagewerk (netto)

De-minimis-Beihilfe
Die maximal zulässige Höchstgrenze beträgt innerhalb von drei Steuerjahren 200.000,00 EUR. Jede „De-minimis-Beihilfe, die derselbe Zuwendungsempfänger in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhalten hat, ist der Bewilligungsbehörde bei Antragstellung anzugeben

Eigenanteil
mindestens 30% der Beratungs- und Qualifizierungsleistungen

Förderung
maximal 70 % des Beraterhonorars für die durchgeführten Beratungs- und Qualifizierungsleistungen
Es besteht kein Rechtsanspruch.

Förderausschlüsse
Die Bereiche Schiffbau, Verkehrssektor, exportbezogene und landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Fischerei sind von der Gewährung von "de minimis"-Beihilfen ausgeschlossen.

Fördervoraussetzungen
wirtschaftlich stabile Unternehmen
Regelung der Betriebsübergabe innerhalb des Projektzeitraums
Anzahl der Mitarbeiter
ausführlicher Unternehmenscheck

Förderzeitraum
01.03.2010 bis 31.12.2013

Ziel der Förderung
Beratungs- und Qualifizierungsleistungen innerhalb des Unternehmensnachfolgeprozesses

Weitere Beratungsstellen:

Kammerbezirk Potsdam


Kammerbezirk Frankfurt Oder


Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.
"Investition in Ihre Zukunft"

Infothek


Interessenbekundung zum Projekt [pdf/93 KB]
Unternehmenscheck Nachfolge [pdf/106 KB]
 

Service im Überblick