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Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge im Kammerbezirk Cottbus gefördert mit Mitteln des Landes Brandenburg und des "Europäischen Sozialfonds"
Auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 30. Dezember 2009 zur Förderung der Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg vom 30. Dezember 2009
wird für Gründer (Nachfolger) und kleine und mittelständische Unternehmen (Übergeber) die Moderation des Unternehmensnachfolgeprozesses im Kammerbezirk Cottbus angeboten.
Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) als Projektträger kooperiert dazu mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus (IHK) als Interessensvertreter der Unternehmen Südbrandenburgs.
Ziel des Projektes ist es, durch qualifizierte Beratung und individuelles Coaching Unternehmensnachfolgen erfolgreich zu begleiten und somit bestehende Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Die Fördermittel werden dafür vom Land Brandenburg und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.
Ansprechpartner HWK Cottbus: Manja Bonin Telefon 0355 7835-167 Telefax 0355 7835-284 bonin@hwk-cottbus.de Internet: www.hwk-cottbus.de
Ansprechpartner IHK Cottbus: Bernd Hahn Telefon 0355 365-180 Telefax 0355 36526-180 hahn@cottbus.ihk.de Internet: www.cottbus.ihk.de
Unsere Dienstleistung
Ansprechpartner Projektleiterin Manja Bonin
Angebot
Erstberatung von Übergeberinnen und Übergebern Erstberatung von Nachfolgerinnen und Nachfolgern Erstellung eines Unternehmens-Checks (Ist Ihr Unternehmen für einen Unternehmensübergang geeignet?) Entwicklung individueller Maßnahmepläne zur Gestaltung des Übergabeprozesses Betreuung von Übergeberin und Übergeber und Übernehmerin und Übernehmer (Moderation des gesamten Unternehmensnachfolgeprozesses) Schaffung eines Beraterpools von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern mit umfangreichen Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmensnachfolgen Bundesweite Suche geeigneter Nachfolgerkandidaten; Erstellen der dazu erforderlichen Dokumente Beratung zu weiterführenden Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens nach der Übernahme
Beraterhonorar / Beratungstage Maximal förderfähig 650 EUR/ Tagewerk (netto)
De-minimis-Beihilfe Die maximal zulässige Höchstgrenze beträgt innerhalb von drei Steuerjahren 200.000,00 EUR. Jede „De-minimis-Beihilfe, die derselbe Zuwendungsempfänger in den vorangegangenen zwei Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr erhalten hat, ist der Bewilligungsbehörde bei Antragstellung anzugeben
Eigenanteil mindestens 30% der Beratungs- und Qualifizierungsleistungen
Förderung maximal 70 % des Beraterhonorars für die durchgeführten Beratungs- und Qualifizierungsleistungen Es besteht kein Rechtsanspruch.
Förderausschlüsse Die Bereiche Schiffbau, Verkehrssektor, exportbezogene und landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Fischerei sind von der Gewährung von "de minimis"-Beihilfen ausgeschlossen.
Fördervoraussetzungen wirtschaftlich stabile Unternehmen Regelung der Betriebsübergabe innerhalb des Projektzeitraums Anzahl der Mitarbeiter ausführlicher Unternehmenscheck
Förderzeitraum 01.03.2010 bis 31.12.2013
Ziel der Förderung Beratungs- und Qualifizierungsleistungen innerhalb des Unternehmensnachfolgeprozesses
Weitere Beratungsstellen:
Kammerbezirk Potsdam
Kammerbezirk Frankfurt Oder
Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. "Investition in Ihre Zukunft"
Infothek
Interessenbekundung zum Projekt [pdf/93 KB] Unternehmenscheck Nachfolge [pdf/106 KB]
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Service im Überblick
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