Bekämpfung von Schwarzarbeit
Wer handwerkliche Leistungen selbständig für andere erbringt (gegen Bezahlung), ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Auch die Werbung hierfür ist nicht zulässig. Und das kann teuer werden!
Zur Ahndung von Schwarzarbeit sind die kreisfreien Städte und Landratsämter sowie der Zoll berechtigt. Unberechtigte Handwerksausübung kann direkt bei den Kreisverwaltungsbehörden, dem Zoll oder bei der Handwerkskammer angezeigt werden.
Zur Anzeige von Schwarzarbeit nutzen Sie am besten das unten stehende Formular und senden es per Fax an die Handwerkskammer Cottbus, Faxnummer: 0355 7835-285.
Anzeige Schwarzarbeit [pdf/74 KB]
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