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Voraussetzungen zur Eintragung
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Mit einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A zur Handwerksordnung) können folgende Personen in die Handwerksrolle eingetragen werden:
- Meister in diesem oder einem verwandten Handwerk
- Ingenieure bzw. Techniker einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fachschulen für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk
Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind Diplome, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden und entsprechend der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome.
- Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung
- Industriemeister, geprüfte Poliere der jeweiligen Fachrichtung
- Inhaber sonstiger gleichwertiger Prüfungen nach § 42 (2) HWO bzw. § 53 BBiG
- Inhaber einer Ausnahmebewilligung / Ausübungsberechtigung einer höheren Verwaltungsbehörde für das beantragte oder einem damit verwandten Handwerk
- Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen
Mit einem zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1) oder einem handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2) kann sich jeder eintragen lassen. Ein Qualifikationsnachweis ist nicht vorgesehen.
Formulare und Merkblätter zur Eintragung
Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung [pdf/71 KB]
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Betriebsleiter und Betriebsleiterwechsel
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Die Eintragung in der Handwerksrolle mit einem zulassungspflichtigen Handwerk können Sie erlangen, wenn Sie als Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Geschäftsführer einer juristischen Personen selbst über die oben genannten Vorraussetzungen verfügen.
Eine Eintragung in die Handwerksrolle erhalten Sie auch dann, wenn Sie einen entsprechend qualifizierten Betriebsleiter in Ihrem Unternehmen einstellen. Alternativ können Sie auch eine Personengesellschaft (z. B. GbR) mit einem qualifizierten Betriebsleiter gründen.
Der Betriebsleiter muss eine Betriebsleitererklärung abgeben. Dies gilt auch bei einem Wechsel des fachtechnischen Betriebsleiters.
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Service im Überblick
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