Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei der Handwerkskammer Cottbus
Die Handwerkskammer Cottbus betreibt gem. § 91 Abs. 1 Ziffer 11 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks eine Schlichtungsstelle zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern.
Sinn der Schlichtungsverfahren ist die Vermeidung von teuren Gerichtsverfahren. Zu beachten ist, dass die Schlichtungsstelle keine Entscheidungsgewalt hat. Sie kann auch keine Zwangsmittel durchsetzen. Folglich ist ihre Einschaltung insbesondere davon abhängig, dass beide Parteien einigungsbereit sind. Bei Bagatellestreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 75,00 € findet keine Schlichtung statt.
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Antragstellung
Den Schlichtungsantrag erhalten Sie über das Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus sowie die Außenstelle in Königs Wusterhausen.
Handwerkskammer Cottbus Kundenzentrum Altmarkt 17 03046 Cottbus Telefon 0355 7835-444 Telefax 0355 7835-280
Ihr Ansprechpartner für den Landkreis Dahme-Spreewald Außenstelle Königs Wusterhausen Cottbuser Straße 53a 15711 Königs Wusterhausen
Herr Michael Burg Telefon 03375 252563 Telefax 03375 252562 burg@hwk-cottbus.de
Schlichtungsordnung [pdf/102 KB]
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