Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei der Handwerkskammer Cottbus
 


Die Handwerkskammer Cottbus betreibt gem. § 91 Abs. 1 Ziffer 11 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks eine Schlichtungsstelle zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern.

Sinn der Schlichtungsverfahren ist die Vermeidung von teuren Gerichtsverfahren.
Zu beachten ist, dass die Schlichtungsstelle keine Entscheidungsgewalt hat. Sie kann auch keine Zwangsmittel durchsetzen. Folglich ist ihre Einschaltung insbesondere davon abhängig, dass beide Parteien einigungsbereit sind.
Bei Bagatellestreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 75,00 € findet keine Schlichtung statt.

 
 

Antragstellung

Den Schlichtungsantrag erhalten Sie über das Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus sowie die Außenstelle in Königs Wusterhausen.

Handwerkskammer Cottbus
Kundenzentrum
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon 0355 7835-444
Telefax 0355 7835-280

Ihr Ansprechpartner für den Landkreis Dahme-Spreewald
Außenstelle Königs Wusterhausen
Cottbuser Straße 53a
15711 Königs Wusterhausen

Herr Michael Burg
Telefon 03375 252563
Telefax 03375 252562
burg@hwk-cottbus.de

Schlichtungsordnung [pdf/102 KB]
 
 

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