Leistungsangebote der Beratung zum Vertragsrecht
 
Wir beraten Sie gern :

• zum Werkvertragsrecht
• zu Fragen der Vertragsgestaltung
• zur Nachbesserungs- und Gewährleistungsproblematik
• zum Miet- und Pachtrecht
• zum Kaufrecht
• bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen

 
Informationen und Beratung erhalten Sie bei:

Michael Hahn
Telefon 0355 7835-138
Telefax 0355 7835 285
hahn@hwk-cottbus.de







 
Antje Feldmann
Telefon 0355 7835-120
Telefax 0355 7835 285
feldmann@hwk-cottbus.de







 
und in der Außenstelle Königs Wusterhausen

• zum Werkvertragsrecht
• zur VOB / B
• zu Fragen der Vertragsgestaltung
• zur Nachbesserungs- und Gewährleistungsproblematik
• zum Miet- und Pachtrecht
• zum Kaufrecht
• bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen

 
Michael Burg
Telefon 03375 252563
Telefax 03375 252562
burg@hwk-cottbus.de

 
Das Bauforderungssicherungsgesetz ist am 01.01.2009 novelliert worden.

 
Hinweise zum Vertragsschluss

 
Vertragsmuster von ZDB und Haus & Grund

 
Das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (FoSiG), kurz Forderungssicherungsgesetz, ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Mit dem Forderungssicherungsgesetz wird die Forderung von Abschlagszahlungen erleichtert, die Höhe des Mängeleinbehalts, des sogenannten Druckzuschlags reduziert, und die Wirkung der Abnahme erweitert. Allerdings ist aber auch die Privilegierung der VOB/B im Privatbereich entfallen.


 

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