Leistungsangebot zum Wehrrecht
 
Herr Carsten Märländer berät Sie gern zur Zurück- oder Unabkömmlichstellung vom Wehr- und Zivildienst.



 
Die Beratung umfasst u.a. die folgenden Schwerpunkte:
  • wann und an wen ist ein Zurückstellungsantrag zu stellen

  • wann und bei welcher Behörde ist eine Unabkömmlichstellung anzuregen

  • Unabkömmlichstellung von Wehrübungen

  • Hinweise zur Erarbeitung von Zurückstellungsanträgen und Unabkömmlichstellungsgesuchen


 
Ansprechpartner:
Carsten Märländer
Telefon 0355 7835-443
Telefax 0355 7835-280
maerlaender@hwk-cottbus.de


 

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