Wettbewerbsrecht
 

Am 8. Juli 2004 ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten.

Schwerpunkte des neuen Wettbewerbsrechts:

  • Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots. Die bisherigen Vorschriften über Schlussverkäufe und Jubiläumsverkäufe (bisher § 7 UWG) und Räumungsverkäufe (bisher § 8 UWG) fallen weg. 
  • Die bisher von der Rechtsprechung aus der Generalklausel entwickelten Fallgruppen sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens werden nun in § 4 des neuen UWG als Beispiele unlauteren Wettbewerbs aufgelistet. 
  • Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher eingewilligt hat (sog. "opt-in-Lösung"). 
  • Es gibt einen neuen Gewinnabschöpfungsanspruch. Der abgeschöpfte Gewinn fließt allerdings nicht den Geschädigten, sondern der Staatskasse zu.

Fragen zum Wettbewerbsrecht beantwortet Ihnen :

 

Antje Feldmann
Telefon 0355 7835-120
Telefax 0355 7835-285
feldmann@hwk-cottbus.de

 

 

Michael Hahn
Telefon 0355 7835-138
Telefax 0355 7835-285
hahn@hwk-cottbus.de

 

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