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Wettbewerbsrecht
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Am 8. Juli 2004 ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten.
Schwerpunkte des neuen Wettbewerbsrechts:
- Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots. Die bisherigen Vorschriften über Schlussverkäufe und Jubiläumsverkäufe (bisher § 7 UWG) und Räumungsverkäufe (bisher § 8 UWG) fallen weg.
- Die bisher von der Rechtsprechung aus der Generalklausel entwickelten Fallgruppen sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens werden nun in § 4 des neuen UWG als Beispiele unlauteren Wettbewerbs aufgelistet.
- Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn der Verbraucher vorher eingewilligt hat (sog. "opt-in-Lösung").
- Es gibt einen neuen Gewinnabschöpfungsanspruch. Der abgeschöpfte Gewinn fließt allerdings nicht den Geschädigten, sondern der Staatskasse zu.
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