Gesetzliche Regelungen
 

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag.

Trotzdem sind bei seinem Abschluss gesetzliche Regelungen und Ordnungen einzuhalten.

Diese sind aktuell  bei JURIS (Download als PDF):

Außerdem sind zu beachten:

  • Die Ausbildungsordnung
  • Tarifrechtliche und berufsgenossenschaftliche Regelungen
  • Das Schulgesetz des Landes Brandenburg ( als PDF-Datei zum Downloaden)
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg [pdf/808 KB]
 
Gesellen- und Abschlussprüfungen
 


Die Berufsausbildung endet nach 3- bzw. 3,5-jähriger Ausbildung mit der Gesellen- und Abschlussprüfung vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer Cottbus oder der Innungen.

In einigen wenigen Fällen besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen oder aber auch, zu verlängern.

Sie finden hier die Regelungen der Handwerkskammer Cottbus zur Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen und zur Verkürzung oder Verlänggerung der Ausbildungszeit.

 

 

Gesellenprüfungsordnung - Handwerkskammer Cottbus [pdf/86 KB]
Abschlussprüfungsordnung - Handwerkskammer Cottbus [pdf/66 KB]
Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit [pdf/39 KB]
 
 

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