Förderung von Ausbildungsverbünden

Geltungsdauer:
Im Rahmen der Gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales ,Frauen und Familie und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung des "Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" im Land Brandenburg werden Ausbildungsverbünde gefördert. Dies gilt vom 1. September 2011 - 31. Dezember 2014.

Ziel:
Schaffung zusätzlicher Kapazitäten an betrieblichen Ausbildungsplätzen, die Verbesserung der Qualität der Ausbildung sowie die Vermittlung von Zusatzqualifizierung.

Mit dieser Richtlinie kann die Ausbildung im Verbund gefördert werden.

Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sind:
- bei Verbünden zwischen zwei Betrieben jeweils der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb
- bei Verbünden zwischen mehr als zwei Betrieben, der die Verbundmaßnahme durchführende Betrieb
- bei Zusatzqualifikationen: Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern und der Kreishandwerkerschaften, die berufliche Ausbildung durchführen
- bei Einsatz von Ausbildungscoaches: kleine und mittlere Unternehmen und Branchenverbände

Die Förderung beträgt:
10 € pro Tag und Auszubildenden in kaufmännischen und
20 € pro Tag und Auszubildenden in gewerblich - technischen Berufen.

Darüber hinaus wird die Vermittlung von Zusatzqualifikationen in Ausbildungsverbünden gefördert.


Ansprechpartnerin

Elke Mann
Telefon 0355 59015-41
Telefax 0355 7835-314
mann@hwk-cottbus.de

 

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