Die Meisterprüfung im Handwerk

Der Meisterbrief ist ein deutliches Kriterium für meisterliche Qualität und handwerkliche Kompetenz. Er ist das anerkannte Gütesiegel und weist die geprüfte Qualifikation als Handwerker mit hohem fachlichem Know-how, als Unternehmer mit den erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sowie der Befähigung zur Ausbildung des Fachkräftenachwuchses aus. Der Meisterbrief ist eine wichtige Karrierechance und Aufstiegsvoraussetzung im Handwerk. Die Meisterprüfung kann in den zulassungspflichtigen aber auch in zulassungsfreien Gewerken erfolgen.

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung und Kurse zur Auffrischung der Grundkenntnisse
Um erfolgreich eine Meisterprüfung zu absolvieren, bietet die Akademie des Handwerks Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungsteile I bis IV auf der Basis bundeseinheitlicher Rahmenlehrpläne an. Zusätzlich werden Kurse zur Auffrischung der Grundkenntnisse angeboten. Bisherige Teilnehmer an diesen Kursen haben uns bestätigt, dass sie besser mit der Stoffvermittlung in der Meisterschule zurecht kamen und bessere Prüfungsergebnisse erzielten.

Ihre Anmeldung nehmen Sie ebenfalls auf der unter dem Button Anmeldung vor.


Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung
Die Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung und den entsprechenden Meisterlehrgängen können Sie über den Button Anmeldung mittels dem vorgegebenen Formular beantragen. Ihnen werden daraufhin die vorgegebenen Antragsunterlagen zugestellt. Diese können Sie direkt vom Kundenzentrum der Handwerkskammer Cottbus anfordern: Telefon-Nr.  0355 7835-444. Zur Ablegung der Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer in diesem Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat. 

Bei anderen gewerkfremden Berufsabschlüssen ist eine mehrjährige praktische Berufstätigkeit nachzuweisen. Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen, wer eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nachweist.

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen
Teil I: Fachpraktische Prüfung 
Teil II: Fachtheoretische Prüfung in den einzelnen Fachgebieten
Teil III: Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge und zu verschiedenen Terminen abgelegt werden. Zum Bestehen der Meisterprüfung müssen in jedem Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Eine nicht bestandene Meisterprüfung kann je Prüfungsteil dreimal wiederholt werden. Die Teilnahme an der Meisterprüfung ist entsprechend der Gebührenordnung der Handwerkskammer Cottbus gebührenpflichtig.

Förderung der Meisterausbildung und Meisterprüfung
Für die Teilnahme an der Meisterausbildung und Meisterprüfung kann vom Staat die finanzielle Förderung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz/Meister-BaföG) gefordert werden. Die entsprechenden Anträge stellen Sie bitte beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes/Landkreises.

Ansprechpartner/Information und Anmeldung
Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiter des Beratungsteams unseres Kundenzentrums gern zur Verfügung.

Telefon 0355 7835-444
Telefax 0355 7835-280
hwk@hwk-cottbus.de

 

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