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Teilnahmebedingungen
1. Die Vertragssumme umfasst die Lehrgangsgebühren, ausschließlich der Prüfungsgebühren. Prüfungsgebühren werden extra erhoben.
2. Die Zahlung der Gebühren erfolgt nach Rechnungslegung durch die Handwerkskammer Cottbus. Die Zahlungsverpflichtung wird durch eine eventuelle finanzielle Förderung nicht berührt.
3. Eine Abmeldung (Rücktritt) von dem Lehrgang nach Vertragsunterzeichnung hat in jedem Fall schriftlich unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Eine solche Abmeldung führt dazu, dass die im Lehrgang erteilten Unterrichtsstunden anteilmäßig zu bezahlen sind. Diese betragen jedoch mindestens 10 % der Vertragssumme. Als der Tag der Abmeldung gilt das Eingangsdatum des Rücktrittschreibens bei der Handwerkskammer Cottbus.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung des Lehrgangs- trägers einzuhalten. Bei groben Verstößen kann diese Vereinbarung einseitig fristlos gekündigt werden.
5. Für den Fall, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 11 Teilnehmern nicht erreicht wird, gelten die zur Vertragssumme vereinbarten Zusatzgebühren.
6. Bei Rücktritt von Teilnehmern nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Lehr- ganges, bei dem die Kalkulation und das Angebot aus einer Mindestteilnehmer- zahl basiert, ist die Bildungseinrichtung berechtigt den Lehrgang abzusagen , zu verschieben oder eine Vertragsänderung mit den entsprechenden Zusatz- gebühren zu vereinbaren.
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Service im Überblick
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