Gesetz zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung (HwO)

Die Handwerksordnung ist das Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet ein solides Fundament, auf dem sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit und die Leistungskraft im Wettbewerb unter Gleichen beweisen kann. Vor allem ist die Handwerksordnung Garant für die Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses nicht nur für das Handwerk, sondern darüber hinaus auch für die übrige gewerbliche Wirtschaft.

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks trat am 24. September 1953 in Kraft. Mit der Handwerksordnung wurde eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das Handwerk geschaffen. Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe in der Handwerksordnung verankert. In einem Gewerbeverzeichnis in Form der Anlage A zur Handwerksordnung wurden seinerzeit 125 Berufe (heute 41 zulassungspflichtige Handwerke, die in einer Anlage A eingestellt sind, und 52 zulassungsfreie Handwerke, die in einer Anlage B1 eingestellt sind) aufgezählt, die handwerklich betrieben werden können. Mit der HwO-Novelle 1965 wurden die sog. handwerksähnlichen Gewerbe eingeführt (heute Anlage B2 zur HwO). Sie können ohne Meisterprüfung ausgeübt werden. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist ständig gestiegen. Heute gibt es 54 Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können.

Die handwerkliche Berufsausbildung und -fortbildung wurde als geschlossenes System eingeführt und anerkannt. Gleichzeitig wurde die Organisation des Handwerks neu gestaltet. Den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern wurde der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuerkannt. Die Innungen sind dabei fachliche Zusammenschlüsse ohne Pflichtmitgliedschaft; die Kammern die fachübergreifenden Zusammenschlüsse mit Pflichtmitgliedschaft. Während die Innungen die  einzelnen Berufsstände repräsentieren, vertritt die Handwerkskammer die Interessen des gesamten Handwerks.

Die Handwerksordnung ist kein statisches Gebilde. Seit ihrem In-Kraft-Treten ist sie in mehreren Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bestimmungen geändert und ergänzt worden. Die letzte große Änderung der Handwerksordnung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie stand unter der Zielsetzung des erleichterten Zugangs für Existenzgründer im Handwerk und der Anpassung an europäische Entwicklungen.


Im Jahr 2011 wurden in den Anlagen A, B1 und B2 der Handwerksordnung einige Berufsbezeichnungen aktualisiert sowie 5 Berufe zu einem zusammengefasst.

 

aktuelle Handwerksordnung bei JURIS (als PDF-Datei)

Anlagen A, B1 und B2 zur Handwerksordnung [pdf/71 KB]
 

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