Die Selbstverwaltung des Handwerks

Die Handwerkskammern sind das Kernelement der Selbstverwaltung im Handwerk.

Um die Unabhängigkeit der Kammern bei der Erfüllung der besonderen Aufgaben zu sichern, ist die Pflichtmitgliedschaft zwingend notwendig. Dadurch werden die Interessen des Handwerks unabhängig von staatlicher Einflussnahme und von Partikularinteressen einzelner Mitglieder vertreten.

Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer gewährt jedem die Möglichkeit, als gewählter Vertreter bei der Selbstverwaltung der Kammer mitzuwirken. Sei es als Mitglied der Vollversammlung, des Vorstands oder der verschiedenen Ausschüsse.


 

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