Ablauf der Arbeitsplatzvermittlung

Die Vermittlung selbst ist beschränkt auf Berufe gemäß der Handwerksordnung Anlage A und B sowie Fach- und Hilfskräfte für die Verwaltung in Handwerksunternehmen. Die Vermittlung wird auf das Territorium des Handwerkskammerbezirkes Cottbus eingegrenzt. Bei der Besetzung der von Ihnen bereits gemeldeten offenen Stellen wollen wir Ihnen unsere Unterstützung geben. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass Ihr Unternehmen der Arbeitsvermittlungsstelle einen Vermittlungsauftrag erteilt, welchen wir Ihnen als vorbereitetes Muster übergeben.

  1. Die Arbeitsvermittlungsstelle übernimmt für Sie die Auswahl von potentiellen Bewerbern entsprechend dem von Ihnen gewünschten Anforderungsprofil.
  2. Wenn der Arbeitgeber es wünscht übernimmt die Arbeitsvermittlungsstelle für Sie die Sichtung der Bewerbungsunterlagen und übergibt Ihnen die geprüften und vorausgewählten Unterlagen zu Ihrer weiteren Entscheidung. (max. 5 Bewerber/innen)
  3. Das Handwerksunternehmen entscheidet über die personelle Besetzung seiner freien Arbeitsstelle.
  4. Das Handwerksunternehmen meldet die vollzogene Vergabe der Arbeitsstelle an die Arbeitsvermittlungsstelle.
  5. Das Handwerksunternehmen entscheidet, ob bei nicht erfolgter Vergabe der Arbeitsstelle diese zur weiteren Vermittlung bei der Arbeitsvermittlungsstelle erneut gemeldet wird.
  6. Dem Handwerksunternehmen kann bei Erfüllung der Bewilligungsbedingungen finanzielle Unterstützung bei Einstellung von arbeitslosen Bewerbern gewährt werden.


Ihr Ansprechpartner
Kundenzentrum der Handwerkskammer
Telefon 0355 7835-444
Telefax 0355 7835-280
hwk@hwk-cottbus.de


 

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