Wie kann ich den Steuerbonus auf Handwerksleistungen geltend machen?
Was besagt der Steuerbonus nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz?
Der Privathaushalt kann einen Steuerbonus für Aufwendungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Steuerbonus vorliegen?
Wichtig ist die Vorlage der Rechnung, die bestimmte Angaben enthalten muss, und die Kopie eines Kontoauszuges mit der Überweisung der Rechnungssumme.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss u.a. den gesonderten Ausweis der reinen Arbeitsleistung beinhalten, weil die Materialkosten nicht begünstigt sind.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Privathaushalte können Aufwendungen für Arbeitsleistungen bis zu 3.000 Euro im Jahr geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent, maximal also 600 Euro.
Ab wann und wo kann der Steuerbonus beantragt werden?
Die Förderung wird für Leistungen und Zahlungen nach dem 31.12.2005 gewährt und ist beim Finanzamt mit der jährlichen Steuererklärung zu beantragen.
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