Ablauf der Ausbildungsplatzvermittlung
- Die Handwerkskammer Cottbus hat das Dienstleistungsangebot für Handwerksbetriebe erweitert und mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit eine Ausbildungsplatzvermittlungsstelle (Lehrstellenbörse) eingerichtet.
- Die gesetzliche Grundlage für die Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen ist das Arbeitsförderungsgesetz in Verbindung mit § 2 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die unentgeltliche Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen.
- Die Lehrstellenbörse bietet damit allen im Kammerbezirk Cottbus eingetragenen Handwerksbetrieben Unterstützung bei der Besetzung freier Ausbildungsplätze.
- Die Lehrstellenbörse vermittelt Schulabgänger aus Gesamt- und Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen und Jugendliche aus gelösten Lehrverhältnissen.
- Das Handwerksunternehmen entscheidet über die Anzahl der Bewerber und die personelle Besetzung seiner freien Ausbildungsplätze.
- Das Handwerksunternehmen informiert die Lehrstellenbörse, wenn ein Ausbildungsplatz vergeben ist oder teilt der Lehrstellenbörse bei nicht erfolgter Vergabe mit, ob weitere Bewerber vermittelt werden sollen.
Ihr Ansprechpartner: Oliver Huschga Telefon 0355 7835-164 Telefax 0355 7835-288 huschga@hwk-cottbus.de
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