Die Handwerkskammer Cottbus hat über 60 Sachverständige aus über 30 unterschiedlichen Gewerken öffentlich bestellt. Die öffentliche Bestellung gewährleistet, dass der Sachverständige ein qualifiziertes Prüfungs- und Auswahlverfahren durchlaufen hat, bei dem er seine persönliche Eignung, hohe Fachkompetenz und Fähigkeit zur Gutachtenerstellung unter Beweis stellen musste.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten die Gewähr für Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit. Auch Gerichte greifen im Zivil- und Strafverfahren auf die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurück.
Zu den Sachverständigen der Handwerkskammer Cottbus...
- Sie halten eine handwerkliche Leistung für nicht fachgerecht erbracht?
- Waren von Handwerkern sind Ihrer Meinung nach mit Mängeln behaftet?
- Sie wollen die Ortsüblichkeit des Preises überprüfen lassen?
Ziehen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Cottbus zu Rate. Der Sachverständige begutachtet die Sachlage. Die Sachverständigenleistung ist kostenpflichtig. Berechtigte Beanstandungen werden durch Sachverständige im privatgutachterlichen Auftrag fachlich belegt.
Für weitere Fragen zum Sachverständigenwesen steht Ihnen
Frau Erika Urban Telefon 0355 7835-124 Telefax 0355 7835-285 urban@hwk-cottbus.de
zur Verfügung.
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Sachverständigenverzeichnis [pdf/33 KB]
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