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Vergaberechtlicher Mindestlohn von 8,50 EUR Brandenburgisches Vergabegesetz

Am 12.2.2014 wurde das 1. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg verkündet. Gemäß Artikel 2 tritt das Gesetz am 13.2.2014 in Kraft. Für Vergabeverfahren und Ausschreibungen, die ab dem 13.2.2013 bekannt gemacht oder veröffentlicht werden, gilt nun der vergaberechtliche Mindestlohn von 8,50 EUR/Stunde.

Die Formulare auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg wurden vom Wirtschaftsministerium des Landes bereits entsprechend angepasst.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie in der Anlage.