Corona Party Großereignis
HWK Cottbus

Einschränkungen für Rückkehrende aus RisikogebietenAb sofort keine Großveranstaltungen mehr

Aufgrund der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen hat das Gesundheitsministerium für das Land Brandenburg folgende Allgemeinverfügung an die Landkreise und kreisfreien Städte erlassen: Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen den Kreisbehörden schriftlich angezeigt werden. 

Außerdem gilt ab sofort für alle Reise-Rückkehrenden: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet (dazu zählt der Landkreis Heinsberg in NRW) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten.

In Krankenhäusern gilt dies natürlich nicht für behandlungsbedürftige Patienten. Für medizinisches Personal, das sich in Risikogebieten aufgehalten hat, gelten Ausnahmen: Ohne Symptome darf es in medizinischen Einrichtungen zwar arbeiten, muss aber bei Kontakt mit Patienten Schutzausrüstung tragen. Außerdem wird kontinuierlich ein Corona-Test gemacht. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen Kindertageseinrichtungen, einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen sowie die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.

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