23 Ausbildungskalender Serie
HWK Cottbus

Serie (23): Ihr Ausbildungsberater informiertArbeiten an Weihnachten

Das Kalenderjahr neigt sich dem Ende zu und die Vorfreude auf die bevorstehenden Feiertage zum Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel steigt. Viele Mitarbeiter und Lehrlinge haben sich für die Tage zwischen den Feiertagen extra Urlaubstage aufgehoben.

Damit im Betrieb alles reibungslos abläuft und Sie sich ungetrübt auf die Feiertage freuen können, sind ein paar Regeln zu beachten. Nachfolgend beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Arbeitszeit:

  • Ist der 24. Dezember und 31. Dezember ein halber oder ganzer Arbeitstag?
  • Sind an Weihnachten und Silvester Zuschläge zu zahlen?
  • Kann Betriebsurlaub angewiesen werden?

Allgemein gilt Beschäftigungsverbot an gesetzlichen Feiertagen!

Regelungen für den 24. Dezember und 31. Dezember

  • da beide Tage keine gesetzlichen Feiertage sind ist Urlaub notwendig
  • der Ausbildungsbetrieb kann entscheiden ob ein halber bzw. ganzer Tag Urlaub genommen werden muss
  • Ausnahmen sind bei betrieblicher Vereinbarung bzw. bei tarifvertraglicher Regelung möglich
  • die Freistellung für einen ganzen Tag ohne Urlaub ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Regelungen an gesetzlichen Feiertagen

  • Beschäftigungsverbot gilt für den gesamten Tag
  • Feiertage müssen nicht nachgearbeitet werden
  • Freistellung bei normaler Entgeltzahlung
  • Zuschläge sind nicht gesetzlich geregelt, Ausnahmen stehen im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Regelung Betriebsurlaub

  • Betriebsferien und Schließzeiten an Feiertagen können durch den Arbeitgeber in betrieblichen Vereinbarungen festgelegt und geregelt werden
  • Zu beachten ist – Betriebsferien dürfen höchstens drei fünftel des Jahresurlaubs ausmachen
  • Bei einer Betriebsurlaubsfestlegung müssen individuelle Urlaubswünsche zurückstehen
  • Um die Urlaubsplanung für jeden Mitarbeiter für das gesamt Jahr planbar zu machen, sind die Schließzeiten des Betriebes rechtzeitig bekannt zu geben

 Ansprechpartner





Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

Telefon 0355 7835-166

Telefax 0355 7835-288

kurth--at--hwk-cottbus.de



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