Ausbildungsordnung im Gebäudereiniger-Handwerk wurde grundlegend modernisiert
Mit dem beginnenden Lehrjahr 2019/20 steht für alle Ausbildungsverhältnisse im Gebäudereiniger-Handwerk eine komplett überarbeitete und moderne Ausbildungsordnung zur Verfügung. Somit werden alle Ausbildungsverhältnisse ab Beginn 1. August 2019 auf der Grundlage der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet.
Für alle Lehrverhältnisse des laufenden 2. und 3. Lehrjahres ändert sich nichts. Ihre Ausbildung wird nach der „alten“, zum Beginn ihres Lehrverhältnisses gültigen Ausbildungsordnung, fortgeführt. Auch die Gesellenprüfungen werden auf der Grundlage der „alten“ Verordnung abgelegt.
Was ist neu:
Die Modernisierung der Ausbildungsordnung war erforderlich, um die Verordnung im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Entwicklungen in der fachlichen Praxis anzupassen.
Die fortschreitenden technischen und qualifikations-bezogenen Entwicklungen in der Branche und insbesondere der zunehmende Einsatz von neuen Technologien und Reinigungsverfahren machen neue Ausbildungsinhalte erforderlich. Des Weiteren wurde das Gesellenprüfungsverfahren modernisiert.
- Mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 1. August 2019, erschienen im Bundesgesetzlatt Teil I Nr. 24 vom 4. Juli 2019, tritt die „alte“ Ausbildungsordnung vom 21. April 1999 außer Kraft.
- Die Ausbildungsinhalte wurden vollständig überarbeitet.
- Es wurde die gestreckte Gesellenprüfung mit Teil I und II eingeführt.
Mehr Informationen
Den vollständigen Verordnungstext erhalten Sie bei Ihrer Handwerkskammer oder können ihn unter www.bibb.de downloaden.