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Ausbildungsprämie kommt mit starken Einschränkungen

Die „Corona-Ausbildungsprämie“ für kleine und mittelständische Unternehmen kommt. Allerdings hat der Gesetzgeber den Kreis der Betriebe, die davon profitieren, stark eingeschränkt.

Antragsberechtigt sind laut federführendem Bundesbildungsministerium demnach kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu bis zu 249 Beschäftigten, die durch die Covid-19-Krise "in erheblichem Umfang" betroffen sind. Dies ist dann der Fall, wenn es im Betrieb im ersten Halbjahr mindestens einen Monat Kurzarbeit gegeben hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Das passt nicht überall. "Während die kundennahen Dienstleistungshandwerke durch die Betriebsschließungen direkt von März bis Mai wirtschaftlich intensiv betroffen waren, befürchten wir für die Bau- und Ausbauhandwerke wegen ausbleibender Aufträge erst in den kommenden Monaten konjunkturelle Auswirkungen", gab Handwerkspräsident Wollseifer zu bedenken. Deshalb müsse der Ausbildungsmarkt weiter genau beobachtet werden. "Sollten weitere Ausbildungsbetriebe in den kommenden Monaten in konjunkturelle Schwierigkeiten kommen, benötigen auch diese unsere Unterstützung", forderte er.

Nach den vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten bekommen Unternehmen 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, wenn sie trotz coronabedingter Schwierigkeiten die Zahl ihrer Lehrstellen im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen drei Jahre konstant halten. Stellen sie noch mehr Lehrlinge ein, soll es für jeden zusätzlichen Auszubildenden 3.000 Euro mehr geben. Ausbezahlt werden soll das Geld nach dem Abschluss der Probezeit.

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Sabine Kurth

Ausbildungsberaterin

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Sandra Stein

Ausbildungsberaterin

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